Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Öffnungszeiten \ Sperrgut-Annahmestelle \ Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 1. Dezember 2017 \ Konstituierung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2018/2021 \ Baugesuch \ Zusammen Silvester feiern
Öffnungszeiten
Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben am Freitag, 8. Dezember 2017 (Feiertag Maria Empfängnis) geschlossen. Am Vortag erfolgt der Schalterschluss um 16.00 Uhr.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Gemeindekanzlei
Sperrgut-Annahmestelle
Die Firma Honegger, Kieswerkstrasse 7, Münchwilen, hat die folgenden Betriebszeiten zum Jahresende mitgeteilt:
- Die Annahmestelle ist im 2017 letztmals am 23. Dezember von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
- Vom 25. Dezember 2017 bis 3. Januar 2018 sind Betriebsferien.
- Ab Donnerstag, 4. Januar 2018, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten
Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 1. Dezember 2017
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 1. Dezember 2017 veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 1‘601, Teilnehmer: 136, Beschlussquorum: 321
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2017
- Genehmigung der Kreditabrechnung Neugestaltung Parkplatz Sportarena Bustelbach
- Zustimmung zu Reglement und Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit für die Sanierung der Gartenstrasse, Abschnitt Bäumliackerstrasse bis Schulstrasse (CHF 600‘000.00)
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Erstellung einer Trinkwasser-Ringleitung im Bereich Zürcherstrasse und J. C. Hausstrasse (CHF 227‘000.00)
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit für die Erstellung eines Fuss- und Radwegs nördlich der Münchwilerstrasse, Überbauung Neumatt (CHF 495‘000.00)
- Genehmigung des Budgets 2018 mit einem Gemeindesteuerfuss von 92 Prozent; Verzicht auf die Auflösung der Aufwertungsreserve
Ortsbürgergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 53, Teilnehmer: 14, Beschlussquorum: 11
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2017
- Zustimmung Budget 2018
Die Entscheide der Ortsbürgergemeindeversammlung sind definitiv (Beschlussquorum erreicht). Die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung unterliegen dem fakultativen Referendum.
Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2018.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
Gemeindekanzlei
Konstituierung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2018/2021
Am 27. November 2017 haben sich die Mitglieder des zukünftigen Gemeinderates getroffen und die folgende Ressortverteilung und Delegationen für die kommende Amtsperiode beschlossen:
Präsidiales (Gemeindeentwicklung, Personal, Kommunikation/PR, Beziehungspflege Industrie/Gewerbe, Beziehungspflege Nachbargemeinden, Ortsbürgergemeinde)
Ressortleiter: Gemeindeammann Beat Käser
Stellvertretung: Vizeammann Benie Ankli
Delegationen:
- Gemeindeammännervereinigung Bezirk Rheinfelden (inkl. Repol)
Schule und Sport (Schule, Kindergarten, Sportanlagen, Sportvereine)
Ressortleiterin: Vizeammann Benie Ankli
Stellvertretung: Gemeinderätin Andrea Porriciello
Kommissionen:
- Betriebskommission Tagesstrukturen (bis August 2018)
- Jugendkommission
- Betriebskommission Sportarena Bustelbach
- Musikschulkommission
Delegationen:
- Schulvorstand EMS
- Schützengesellschaft Stein-Münchwilen
- Gemeindeverband Soziale Dienste
- Trägerverein LA-400-Meterbahn
Gesundheit und Soziales (Gesundheit, Altersfürsorge, Sozialhilfe, KESR, Kultur, Asylwesen)
Ressortleiterin: Gemeinderätin Andrea Porriciello
Stellvertretung: Vizeammann Benie Ankli
Kommissionen:
- Betriebskommission Tagesstrukturen
Delegationen:
- Vorstand Wohnbaugenossenschaft Rheinfels-Park
- Gesundheitszentrum Fricktal
- Spitex AG Fricktal
- Gemeindeverband soziale Dienste
- Pro Senectute
- Verein für Altersbetreuung
- Verein MBF
- mit.dabei Fricktal
- Kulturverein
- Schulvorstand EMS
Finanzen und Sicherheit (Finanzen, Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Militär, Forst- und Landwirtschaft, Jagd und Fischerei)
Ressortleiter: Gemeindeammann Beat Käser
Stellvertretung: Gemeinderat Hansruedi Schlatter
Kommissionen:
- Feuerwehrkommission
- Redaktion Brückenpost
Delegationen:
- ZSO Unteres Fricktal
- Abwasserverband SMES
- slowUp Hochrhein
- Verein Dreiklang/Jurapark
Hochbau und Planung (Hochbau, Liegenschaften, Raumplanung, öffentlicher Verkehr)
Ressortleiter: Gemeinderat Hansruedi Schlatter
Stellvertretung: Gemeinderat Walter Zumstein
Delegationen:
- Planungsverband Fricktal Regio
Tiefbau und Entsorgung (Strassen, Wasser, Abwasser, Elektrizität und Gas, Entsorgung, Friedhof, Naturschutz)
Ressortleiter: Gemeinderat Walter Zumstein
Stellvertretung: Gemeindeammann Beat Käser
Kommissionen:
- Energiekommission
Delegationen:
- Abwasserverband SMES
- Abfallbeseitigungsverband GAOF
- IG AEW
Gemeindekanzlei
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2017/52
- Bauherrschaft: Stettler Ernst, Obere Rütistrasse 14b, 4332 Stein AG
- Grundeigentümer: Stettler Ernst, Obere Rütistrasse 14b, 4332 Stein AG
- Projektverfasser: Stettler Ernst, Obere Rütistrasse 14b, 4332 Stein AG
- Bauvorhaben: Kleines Dachflächenfenster ersetzen durch grösseres Dachflächenfenster
- Ortslage: Obere Rütistrasse 14b, Parzelle(n)-Nr. 1180, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 07.12.2017 bis 05.01.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Zusammen Silvester feiern
Traditionsgemäss lädt der Seelsorgeverband Eiken-Stein auch dieses Jahr alle, die den Jahreswechsel nicht alleine verbringen möchten, auf 19.30 Uhr (im Anschluss an das Silvesterkonzert) ins Pfarreizentrum Eiken zu einem geselligen Abend bei Speis und Trank ein.
Ihre Anmeldung nimmt das Pfarrsekretariat Eiken gerne bis zum 20. Dezember unter der Telefonnummer 062 871 14 05 oder per E-Mail: rkpfarramteiken@vtxmail.ch entgegen. Auf Wunsch wird ein Fahrdienst mit der Möglichkeit einer Heimkehr vor Mitternacht organisiert.
Dem Organisationsteam mit Frau Bernadette Brutschi an der Spitze wird sein Einsatz zum Voraus herzlich verdankt.
Wir freuen uns auf möglichst viele Anmeldungen und wünschen allen Gästen bereits heute einen gemütlichen Jahresausklang in fröhlicher Runde.
Kirchenpflegen der röm.-kath. Kirchgemeinden Eiken und Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»