Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Teilgestaltungsplan Rheinbrückstrasse; öffentliche Mitwirkung/Planauflage \ Überarbeitung Wasser-, Abwasser, und Strassenreglement, Strassenrichtplan, Erarbeitung Finanzierungsreglement; Öffentliches Mitwirkungsverfahren \ Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen \ Die „Agenda 2018“ der Firma Linden-Grafik AG \ Probealarm \ Umfrage zur Informations- und Kommunikationspolitik \ Baugesuch
Teilgestaltungsplan Rheinbrückstrasse; öffentliche Mitwirkung/Planauflage
Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) informieren die Behörden die betroffene Bevölkerung über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse nach diesem Gesetz. Der Teilgestaltungsplan betrifft die Liegenschaften Rheinbrückstrasse 15, 16 (altes Zollhaus) und 18 (Lindt-Gebäude).
Die Projektunterlagen liegen vom 25.01.2018 bis 23.02.2018 für 30 Tagen während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit ebenfalls auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch aufgeschalten.
Öffentliche Fragestunden
Am Donnerstag, 8. Februar 2018, 17.00 – 19.00 Uhr, finden im Gemeindehaus eine öffentliche Fragestunde zum jetzigen Stand der Planung statt.
Mitwirkungseingaben
Hinweise, Anregungen und konkrete Vorschläge zu der Planung können im Mitwirkungsverfahren von jedermann schriftlich bis zum 23. Februar 2018 an den Gemeinderat Stein eingereicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um ein Auflageverfahren gemäss § 24 Baugesetz handelt.
Gemeinderat
Überarbeitung Wasser-, Abwasser, und Strassenreglement, Strassenrichtplan, Erarbeitung Finanzierungsreglement; Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat lädt Sie zur Mitwirkung bei der Überarbeitung der Werkreglemente Wasser, Abwasser und Strassen (mit Strassenrichtplan) sowie der Erarbeitung des Finanzierungsreglements ein.
Die Unterlagen können vom 29. Januar 2018 bis 27. Februar 2018 während 30 Tagen während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Reglemententwürfe sind während dieser Zeit ebenfalls auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch aufgeschalten.
Öffentliche Fragestunden
Am Donnerstag, 8. Februar 2018, 18.00 – 20.00 Uhr, sowie am Mittwoch, 21. Februar 2018, 16.00 – 18.00 Uhr, finden im Gemeindehaus öffentliche Fragestunden zu den Reglementen statt.
Interessierte melden sich bitte vorgängig beim Leiter Abteilung Tiefbau, André Müller (Tel. 062 866 40 08, andre.mueller@gemeinde-stein.ch) für diese Veranstaltungen an und teilen ihre Fragen oder die zu besprechenden Themen mit. So kann ein effizienter und kompetenter Informationsaustausch an den Fragestunden gewährleistet werden. Für die Anmeldung zu den Fragestunden bitten wir Sie, folgende Fristen einzuhalten:
- Dienstag, 6. Februar 2018, 12:00 Uhr (für den Anlass am 8. Februar)
- Freitag, 16. Februar 2018, 16:00 Uhr (für den Anlass am 21. Februar)
Mitwirkungseingaben
Hinweise, Anregungen und konkrete Vorschläge zu den Reglementsentwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann schriftlich bis zum 27. Februar 2018 an den Gemeinderat Stein eingereicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um ein Auflageverfahren gemäss § 24 Baugesetz handelt.
Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen
1. Am 4. März 2018 werden den Stimmberechtigten die folgenden Sachgeschäfte zur Entscheidung vorgelegt:
Eidgenössische Volksabstimmungen
- Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
- Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (Abschaffung der Billag-Gebühren)
Kommunale Volksabstimmung
- Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz; StipG); Änderung vom 7. November 2017
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
- Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
- Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei
Die „Agenda 2018“ der Firma Linden-Grafik AG
Seit einigen Jahren verteilt die Firma Linden-Grafik AG in Zuzwil die „Agenda“ in alle Steiner Haushalte. Die Broschüre ist werbefinanziert und ist keine Publikation der Gemeindebehörden. Der Inhalt wird von der Gemeindeverwaltung nicht kontrolliert.
Wir machen auf diesen Sachverhalt aufmerksam, weil uns wiederholt inhaltliche Fehler in dieser Broschüre mitgeteilt wurden.
Gemeindekanzlei
Probealarm
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Zivilschutzes getestet.
Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
Ernstfall
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext, Seite 680, und auf der Webseite www.sirenenalarm.ch
Gemeindekanzlei
Umfrage zur Informations- und Kommunikationspolitik
Unsere Gemeinde beteiligt sich im Rahmen eines Pilotprojekts der Fachhochschule St. Gallen an der Fragestellung, wie die Informations- und Kommunikationspolitik in Gemeinden verbessert werden kann.
Die Digitalisierung stellt auch unsere Gemeinde in kommunikativer Hinsicht vor neue Herausforderungen. Als zukunftsorientierte Gemeinde ist uns eine offene, ehrliche und moderne Kommunikation mit der Bevölkerung ein zentrales Anliegen.
Um den Bedürfnissen unserer Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Anregungen und Inputs zur Verbesserung unserer Informations- und Kommunikationspolitik via der Plattform BeeUp bis Ende Februar zu kommunizieren.
Anleitung für Ihre Teilnahme am Projekt:
- Öffnen Sie die Internetseite: www.beeup.ch
- Klicken Sie rechts oben auf "Registrieren" und erfassen Sie die notwendigen Angaben
- Klicken Sie auf den Registrierungslink, den Sie per Mail erhalten und loggen Sie sich ein
- Klicken Sie rechts auf die Schaltfläche "zu den Fallstudien"
- Klicken Sie bei der Fallstudie "Gemeinden" auf "Fallstudie ansehen"
- Lesen Sie den Auftrag und klicken Sie anschliessend unten auf "Diese Fallstudie bearbeiten"
- Klicken Sie nach den 3 Einstiegsfragen links auf "Fallstudie bearbeiten". Hier finden Sie die Fragestellungen, auf welche wir Antworten suchen. Tragen Sie Ihre Verbesserungsvorschläge und Ideen im Eingabefeld ein. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie unten auf "Speichern"
- Die FHS St. Gallen wird Ihre Anregungen aufnehmen und Sie bei weiterführenden Fragen per Mail kontaktieren
Nutzen Sie die einmalige Chance, Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Für eine gelungene Projektdurchführung und qualitativ hochstehende Lösungen sind wir auf die aktive Teilnahme möglichst vieler Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Unter allen eingegangenen Ideen und Verbesserungsvorschlägen verlosen wir als kleines Dankeschön fünf Tageskarten der SBB.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Gemeinderat und Fachhochschule St. Gallen
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2018/02
- Bauherrschaft: Stäuble-Ledermann Patrick, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG, Stäuble-Ledermann Katja, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG
- Grundeigentümer: Stäuble-Ledermann Patrick, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG, Stäuble-Ledermann Katja, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG
- Projektverfasser: Stäuble-Ledermann Patrick, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG, Stäuble-Ledermann Katja, Gartenstrasse 24, 4332 Stein AG
- Bauvorhaben: Neubau Pool mit Wärmepumpe
- Ortslage: Gartenstrasse 4332 Stein (AG) 24 Parzelle(n)-Nr. 927, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 25.01.2018 bis 23.02.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»