Nachrichten aus Stein: Altes Zollhaus, weiteres Vorgehen \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Holzschläge \ Privatwald \ Baubewilligung \ Baugesuche
Altes Zollhaus, weiteres Vorgehen Aufgrund der Gesamterneuerungswahlen hat der Gemeinderat beschlossen den Beginn der weiteren Abklärungen auf das kommende Jahr zu verschieben. Dies mit dem Gedanken, dass auch das neu gewählte Gemeinderatsmitglied von Anfang an bei diesem wichtigen Entscheidungsprozess dabei sein kann. Bereits heute möchten wir jedoch die Bevölkerung aufrufen dem Gemeinderat allfällige Vorschläge oder Projektideen für eine zukünftige Nutzung des alten Zollhauses bis Ende Jahr einzureichen. Denjenigen, die dies bereits gemacht haben, danken wir für das Engagement vielmals. Für Ihre aktive Mitwirkung bedanken wir uns im Voraus recht herzlich. Gemeinderat
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste Der Forstbetrieb Thiersteinberg bietet Brennholz und Deckäste an. Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckästen kann über den Online-Schalter der Gemeinde Stein oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Bestellungen können auch per E-Mail (andreas.ries.55@gmail.com) oder telefonisch, Tel. 079 426 89 92, erfolgen. Es werden keine Bestellformulare mehr versandt. Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November geliefert. Der Preis pro Bund beträgt Fr. 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste enthalten. Reisig-Schläge sind ebenfalls mit dem Brennholzformular zu bestellen.
Weitere Auskünfte erteilt: Andreas Ries, Eiken, Tel 079 426 89 92. Forstbetrieb Thiersteinberg
Holzschläge Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt. Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten. Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt. Forstbetrieb Thiersteinberg
Privatwald Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich. Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Die Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet. Auskunft erteilt Förster Philipp Küng, Tel. 062 865 80 57. Forstbetrieb Thiersteinberg
Baubewilligung Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer:2017/09
Bauherrschaft:Salt Mobile SA, rue du Caudry 4, 1020 Renens VD
Bauvorhaben: Umbau GMP Zone Upgrade WST-311 mit Anbau an bestehendes Gebäude
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Baugesuchsnummer: 2017/46
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Münchwilen, Gemeinderat, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen AG
Grundeigentümer: Fischer Beat Karl, Gotthelfstrasse 7, 4054 Basel, Parz. Nr. 389, Pfaff Rosmarie, Weidweg 11, 4332 Stein AG, Parz. Nr. 889 und 391 Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hochschulstrasse 6, 3000 Bern 65 SBB, Parz. Nr. 1457
Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Sauberwasserableitung aus Baugebiet Hofmatt - Lienecht Münchwilen zum Steiner Dorfbach
Ortslage: BahnhofstrasseParzelle(n)-Nr. 1457, 391, 889, 389, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 19.10.2017 bis 17.11.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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