Nachrichten aus Stein: Einbürgerung \ Gemeindeversammlungsbeschlüssen \ Korrektur \ Baugesuch
Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. Gesuchsteller
Name: Yildirim
Vorname: Mustafa
geboren: 1981
Heimat: Türkei
Adresse: Gartenstrasse 4, Stein
Gesuchstellerin
Name: Yildirim
Vorname: Aygül
geboren: 1979
Heimat: Türkei
Adresse: Gartenstrasse 4, SteinGesuchstellerin
Name: Yildirim
Vorname: Beyza
geboren: 2007
Heimat: Türkei
Adresse: Gartenstrasse 4, Stein
Gesuchstellerin
Name: Yildirim
Vorname: Dila
geboren: 2009
Heimat: Türkei
Adresse: Gartenstrasse 4, Stein
Gesuchsteller
Name: Yildirim
Vorname: Asil
geboren: 2015
Heimat: Türkei
Adresse: Gartenstrasse 4, Stein
Gesuchstellerin
Name: Bostan
Vorname: Ilkay
geboren: 1981
Heimat: Türkei
Adresse: Seemattstrasse 30, Stein
Gesuchstellerin
Name: Bostan
Vorname: Yelda
geboren: 2006
Heimat: Türkei
Adresse: Seemattstrasse 30, Stein
Gesuchsteller
Name: Bostan
Vorname: Emre
geboren: 2009
Heimat: Türkei
Adresse: Seemattstrasse 30, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 8. Juni 2017 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 8. Juni 2017 veröffentlicht.
Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2016 (103 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme)
Zustimmung zur Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug (105 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme)
Genehmigung Projektierungskredit für die Neugestaltung des Rheinuferwegs (CHF 100‘000.00) (100 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen)
Genehmigung Beitritt zur Kreisschule Unteres Fricktal durch Annahme der Satzungen (79 Ja-Stimmen, bei 16 Nein-Stimmen) Zustimmung zur Auflösung des Schulverbandes Eiken-Münchwilen-Stein (EMS) (80 Ja-Stimmen, bei 12 Nein-Stimmen)
Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder des Gemeinderates, Amtsperiode 2018/2021 (73 Ja-Stimmen, bei 13 Nein-Stimmen)
Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2016 (einstimmig)
Zustimmung zur Verwaltungsrechnung 2016 (einstimmig)
Die Beschlüsse der Versammlungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Juli 2017. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden. Gemeindekanzlei
Korrektur der Baugesuchspublikationen im fricktal.info vom 8. Juni 2017 Betrifft folgende Baugesuchsnummern:
2017/09 (Salt Mobile SA)
2017/17 (SBB)
2017/22 (von Allmen)
2017/23 (Ernst Frey AG)
2017/24 (Swiss Immopro AG)
Wir bitten um Kenntnisnahme folgender Berichtigung: Die Auflagefrist der oben genannten Baugesuche endet nicht am Samstag, 08. Juli 2017, sondern am Montag, 10. Juli 2017. Bau und Planung
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2017/11
Bauherrschaft: Güntert Serge, Breitenloh 7, 4332 Stein AG / Siegfried Corinne, Breitenloh 7, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Güntert Serge, Breitenloh 7, 4332 Stein AG / Siegfried Corinne, Breitenloh 7, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Arzner Roland, Freier Architekt, Am Wasserturm 12, D-79725 Laufenburg
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Wohnhauses, Dachgeschossausbau und Einbau von Gauben.
Ortslage: Breitenloh, Parzelle(n)-Nr. 908, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 19.06.2017 bis 18.07.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Stein
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