Nachrichten aus Stein: Zustandekommen Referendum „Baukredit für die Sanierung des alten Zollhauses (Fr. 1‘200‘000)“ \ Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Büroräumlichkeiten zu vermieten \ Baubewilligungen \ Baugesuch
Zustandekommen Referendum „Baukredit für die Sanierung des alten Zollhauses (Fr. 1‘200‘000)“ Gegen den Beschluss „Ablehnung des Baukredits für die Sanierung des alten Zollhauses“ der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 2. Dezember 2016 wurde das fakultative Referendum ergriffen. Hiermit wird publiziert, dass das Referendum mit 229 gültigen Stimmen am 19. Dezember 2016 eingereicht wurde. Die erforderliche Stimmenzahl gemäss § 31 Gemeindegesetz beträgt 160 (10 Prozent der Stimmberechtigten). Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt und der Gemeinderat hat am 9. Januar 2017 das Zustandekommen festgestellt. Es wurde festgelegt, dass die Referendumsabstimmung am 21. Mai 2017 stattfindet.
Gegen diesen Beschluss kann innert 6 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Dessen Entscheid kann innert 10 Tagen an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, weitergezogen werden. Gemeinderat
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse Bis auf das zustande gekommene Referendum gegen den Beschluss „Ablehnung des Baukredits für die Sanierung des alten Zollhauses“ sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 2. Dezember 2016 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat
Büroräumlichkeiten zu vermieten Zu vermieten per sofort oder nach Vereinbarung an zentraler Lage in Stein (Schaffhauserstrasse 12) renovierte
Büroräumlichkeiten
im Erdgeschoss, ca. 52 m2
mit WC und Teeküche
geeignet für Büro-, Lager- und Archivnutzung
Mietzins CHF 1‘000 pro Monat exkl. Nebenkosten
inklusive 2 Aussenparkplätze
Auskünfte und Besichtigung: Tel. 062 866 40 08 Bau und Planung
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2016/31
Bauherrschaft: Häfeli Stefan, Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Häfeli Stefan, Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, gedeckter Spielplatz, Einfriedigung
Ortslage: Rüchligstrasse (Bäumliackerstrasse),Parzelle Nr. 811 (ehem. 811 und 976), GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 12. Januar 2017 bis 10. Februar 2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben eröffneten gestern Montag, 18. März 2024, die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Anwesenheit der...
Noch wenige Tage, dann heisst es erneut: Vorhang auf für den Theaterverein Stein im Steiner Saalbau. Seit August 2023 proben und üben die neun SchauspielerInnen das Theaterstück "Nicht meine Leiche" unter der Leitung von Esther...
Die Personenunterführung Adlerplatz in der Gemeinde Stein wird voraussichtlich zwischen 8. Januar und Mai 2024 instand gestellt. Während dieser Zeit benutzen die Fussgängerinnen und Fussgänger zum Queren der Zürcherstrasse den...