Nachrichten aus Stein: Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 \ Baugesuch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
1. Am 10. Juni 2018 werden den Stimmberechtigten die folgenden Sachgeschäfte zur Entscheidung vorgelegt: Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 „Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung alleine durch die Nationalbank!“ (Vollgeld-Initiative) (BBI 2017 7895)
Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) (BBI 2017 6245)
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung. Gemeindekanzlei
Projektverfasser: Hassler Rolf, Rütistrasse 1, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: EFH-Um/Anbau mit Garagen-Abbruch/Neubau und Terrainanpassung
Ortslage: Bäumliackerstrasse, 21Parzelle(n)-Nr. 1086, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 03.05.2018 bis 04.06.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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