Publikationen der Gemeinde Sisseln
Von: Gemeinde Sisseln
Nachrichten aus Sisseln: Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung \ Gemeindeverwaltung geschlossen \ Baugesuch – Öffentliche Auflage \ Baubewilligung \ Rücktritt aus der Schulpflege \ Publikation der Geburtstage \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Holzschläge \ Privatwald
Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung
An der Informationsveranstaltung vom kommenden Freitag, 28. Oktober 2016, 19.00 Uhr im Gemeinschaftsraum Werkhof Innermatt wird über folgende Traktanden und aktuelle Themen informiert:
Zukunft der Wasserversorgung / Verkauf der Elektra Sisseln und über die bauliche Erweiterung des Jugendtreffs Sisseln.
Wir freuen uns, möglichst viele Stimmberechtigte und weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner an der Veranstaltung begrüssen zu dürfen und danken Ihnen für Ihr geschätztes Interesse.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Dienstag, 1. November 2016 (Allerheiligen) bleibt die Gemeindeverwaltung Sisseln geschlossen. Ab Mittwoch, 2. November 2016, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
In dringenden Fällen ist unter Telefon 062 866 11 50 ein Pikettdienst eingerichtet. Wir danken für Ihr Verständnis.
Baugesuch – Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: EPSF AG, c/o MG Treuhand AG, Lilienweg 3a, 5074 Eiken;
- Grundeigentümer; Syngenta Crop Protection AG, Breitenloh 5, 4333 Münchwilen;
- Projektverfasser: Fiedler Beck Ingenieure AG, Turbinenstrasse 60, 8005 Zürich;
- Bauvorhaben: Bau eines Backup Kesselhauses/Wärmezentrale;
- Ortslage: Parzelle Nr. 1505, Schaffhauserstrasse/Sisslerstrasse
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 31. Oktober bis 29. November 2016 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherrschaft: Marko und Sylwia Dahl, Gartenweg 6, 4334 Sisseln,
- Bauobjekt: Gartenumgestaltung, Parzelle Nr. 1450
Rücktritt aus der Schulpflege
Frau Susanne Stocker hat ihren Rücktritt als Mitglied der Schulpflege per 31. Dezember 2016 bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat beim Departement Volkswirtschaft und Inneres den Antrag auf den Verzicht einer Ersatzwahl gestellt, da die Schulpflege und der Gemeinderat beschlossen haben, die Anzahl der Schulpflegesitze von bisher 5 auf die Amtsperiode 2018/2021 auf 3 zu reduzieren. Dem Gesuch wurde entsprochen. Die Änderung bedingt eine Anpassung der Gemeindeordnung.
Der Gemeinderat Sisseln dankt Frau Stocker an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Publikation der Geburtstage
Im nächsten Jahr werden die Geburtstage neu ab, 80., 85., 90. sowie ab dem 91. Altersjahr in der Fricktal.info und in der Neuen Fricktaler Zeitung veröffentlicht, sofern der/die Jubilar/in damit einverstanden ist.
Wenn dies nicht gewünscht wird, bitten wir Sie höflich, das der Gemeindeverwaltung unter 062 866 11 50 oder gemeindekanzlei@sisseln.ch rechtzeitig mitzuteilen.
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste
Der Forstbetrieb bietet Brennholz und Deckäste an. Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckästen kann über den Online-Schalter der Gemeinde Sisseln oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Bestellungen können auch per Mail (andreas.ries.55@gmail.com) oder telefonisch unter 079 426 89 92, erfolgen. Es werden keine Bestellformulare mehr versandt.
Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November geliefert. Der Preis pro Bund beträgt Fr. 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste. Reisig-Schläge sind mit dem Brennholzformular ebenfalls zu bestellen.
Weitere Auskünfte erteilt: Andreas Ries, Eiken, Tel. 079 426 89 92.
Holzschläge
Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt.
Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten.
Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Privatwald
Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich. Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet.
Auskunft erteilt der Förster Stefan Landolt unter Tel. 062 865 80 57 oder E-Mail wald@gipf-oberfrick.ch.
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