Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. März 2018 für die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgesprochen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den relevanten Akteuren beauftragt, konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegefachpersonen zu prüfen und auszuarbeiten.
Berufsverband der Pflegefachpersonen bei der Einreichung ihrer Pflegeinitiative (Foto: SBK)
Die konkreten Forderungen der Pflegeinitiative
Gut ausgebildetes Pflegepersonal in genügender Zahl, das Zeit für die Patientinnen und Patienten hat
Eine Erhöhung des Ausbildungslohnes für Pflegestudierende, damit mehr Personen die Tertiärausbildung zur diplomierten Pflegefachperson absolvieren.
Massnahmen, damit Beruf und Privatleben mit dem Schichtbetrieb besser vereinbart werden können (familienexterne Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, verlässliche Arbeitsplanung, etc.)
Mehr Autonomie für Pflegefachpersonen. Unnötige Kosten und Leerläufe können abgeschafft werden, wenn typische Pflegeleistungen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden können, ohne dass es dafür die Unterschrift eines Arztes braucht.
Der Bundesrat habe Verständnis für die Forderung der Initiantinnen und Initianten, dass Bund und Kantone sich weiterhin gemeinsam für genügend und gut qualifiziertes Pflegefachpersonal einsetzen müssen.
Mit dem Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015 habe der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen bereits Massnahmen aufgezeigt, wie er dem Fachkräftemangel in den Pflegeberufen begegnen wolle. Der Masterplan zeige erste Erfolge. Die Ausbildungsabschlüsse in der beruflichen Grundbildung stiegen. Zudem habe der Bundesrat 2016 im Rahmen der Fachkräfteinitiative weitere Projekte beschlossen, die insbesondere auf den Bereich der Langzeitpflege abzielten. Diese umfassen unter anderem ein Förderprogramm für Wiedereinsteigende, sowie eine Kampagne, um das Image der Ausbildungen und der Karriere in der Langzeitpflege zu verbessern. Weiter setze sich der Bund dafür ein, dass Betriebe unterstützt werden, die ihre Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten möchten.
Der Bundesrat teile die Ansicht des Initiativkomitees, dass die Pflege, wie die Hausarztmedizin, ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Grundversorgung sei. Er hält jedoch fest, dass der Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung (117a BV) für die von den Initiantinnen und Initianten geforderte Stärkung der Pflege durch Bund und Kantone im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten ausreiche. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Überzeugung, dass eine direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ohne koordinierende Massnahmen zu einer Mengenausweitung und damit zu unerwünschten Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen führen dürfte.
Hingegen hat der Bundesrat das EDI beauftragt, unter Einbezug der wichtigsten Akteure und des Initiativkomitees weitere Massnahmen zu prüfen und zu erarbeiten. Die berechtigten Anliegen der Initiantinnen und Initianten sollen im Rahmen der bestehenden Kompetenzen mit konkreten Lösungsansätzen aufgenommen werden.
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