Die Schweiz schlittert in die roten Zahlen
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat gestern eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen und Vorentscheide für das Budget 2013 und den Finanzplan 2014-2016 getroffen. Auf Basis der aktualisierten Haushaltszahlen wird im Jahr 2013 ein strukturelles Defizit von rund 100 Millionen Franken erwartet, das im Jahr 2014 – hauptsächlich wegen den vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben für die Armee – auf rund 800 Millionen Franken ansteigt. Zur Einhaltung der Schuldenbremse hat der Bundesrat ein zweistufiges Bereinigungskonzept beschlossen: Die Lücke im Jahr 2013 wird im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses beseitigt. Für die Jahre 2014-2016 bereitet der Bundesrat ein Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm (KAP) im Umfang von 800 Millionen Franken vor.
Als Grundlage für die finanzpolitische Standortbestimmung diente eine Aktualisierung des Legislaturfinanzplans 2013-2015, welcher einen strukturell knapp ausgeglichenen Haushalt zeigte. Das Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans hat den Stand November 2011. In die Aktualisierung der Haushaltszahlen sind die folgenden neuen Informationen eingeflossen:
- Definitive Einnahmen 2011: Insbesondere bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer ist mit tieferen Einnahmen zu rechnen, was sich negativ auf die Einnahmenschätzungen der Folgejahre auswirkt (Basiseffekt). Dieser Einnahmenausfall wird durch Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer und der SNB-Gewinnausschüttung (333 Mio. gemäss neuer Vereinbarung) nur teilweise kompensiert. Der Bundesrat wird Mitte Februar 2012 über das Rechnungsergebnis informieren.
- Aktualisierte Konjunkturprognosen: Die Prognose der Expertengruppe des Bundes vom Dezember 2011 rechnet für 2012 mit einer stärkeren wirtschaftlichen Abkühlung als im Legislaturfinanzplan angenommen. Auch die Teuerungs- und Zinsprognosen wurden nach unten revidiert. Dies hemmt das Einnahmenwachstum, führt aber auch zu ausgabenseitigen Entlastungen (Passivzinsen, Einnahmenanteile Dritter, Beiträge an Sozialversicherungen).
- Entscheide vom Parlament: Die grösste ausgabenseitige Veränderung ist eine Folge des Planungsentscheides des Parlamentes aus der Herbstsession 2011 zur Armee. Dieser sieht eine Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden ab 2014 vor und bedingt Aufstockungen von 515 bzw. 560 Millionen in den Jahren 2014 und 2015.
Insgesamt zeigt die finanzpolitische Standortbestimmung, dass in der Zukunft mit strukturellen Defiziten in der Höhe von 100 Millionen (2013), 800 Millionen (2014) und 600 Millionen (2015) zu rechnen ist.
Zweistufiges Bereinigungskonzept
Mit Blick auf die aktualisierten Budgetperspektiven drängt sich ein zweistufiges Vorgehen auf. Der Voranschlag 2013 kann aus heutiger Sicht mit moderaten Massnahmen bereinigt werden.
Die ab 2014 zu erwartenden strukturellen Defizite liegen in einer Höhe, für die eine Bereinigung im ordentlichen Budgetprozess nicht mehr ausreicht. Deshalb ist ein Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm (KAP 2014) notwendig. Der Bundesrat hat den Umfang des KAP 2014 vorläufig auf 800 Millionen festgelegt. Davon sollen 50 Millionen mit Mehreinnahmen gedeckt und 750 Millionen mit Ausgabenkürzungen erzielt werden. Mit dem KAP 2014 will der Bundesrat auch der Forderung des Parlaments nachkommen (Motion 11.3317), eine Sammelbotschaft zur Aufgabenüberprüfung mit substanziellen Entlastungen des Bundeshaushalts vorzulegen.
Der Bundesrat hat die Departemente beauftragt, Kürzungsmassnahmen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die Kürzungsvorgabe proportional auf die steuerbaren Ausgaben der Departemente aufgeteilt: Bundeskanzlei: 1 Million; EDA: 42 Millionen; EDI: 325 Millionen; EJPD: 26 Millionen; VBS (exkl. Armee): 12 Millionen; EFD: 49 Millionen; EVD: 125 Millionen; UVEK: 170 Millionen. Gleichzeitig hat der Bundesrat inhaltliche Leitplanken gesetzt. Im Sinne einer proportionalen Verteilung sollen in allen Aufgabengebieten Massnahmen ergriffen werden; auch wird ein angemessenes Verhältnis zwischen Kürzungen im Eigen und
im Transferbereich angestrebt. Zudem ist die Konjunkturverträglichkeit der Massnahmen zu berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung der Massnahmen können sich die Departemente namentlich auf die Vorarbeiten aus der Aufgabenüberprüfung stützen. Dazu gehören insbesondere die Massnahmen und Reformen, die nach dem Nichteintreten auf das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 sistiert wurden. In Frage kommen aber auch die tiefergreifenden Reformen der Aufgabenüberprüfung, soweit sie im relevanten Zeithorizont realisiert werden können. Damit das Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm anfangs 2014 in Kraft treten kann, wird der Bundesrat voraussichtlich Ende Juni 2012 die Vernehmlassung eröffnen.
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