Bundesrat will Kampfjets via Planungsbeschluss anschaffen
Von: mm/f24.ch
In seiner Sitzung vom 9. März 2018 beschloss der Bundesrat, das Programm Air2030 (Beschaffung Kampfjets und eine neue bodengestützte Luftverteidigung) in Form eines Planungsbeschlusses dem Parlament vorzulegen. Ein solcher Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Das Volk kann so zwar über den Betrag, jedoch nicht über Typus, Fähigkeiten oder Anzahl der Jets entscheiden.
Die heutigen Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums müssen ersetzt werden. Die Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer, und die noch verbleibenden Tiger F-5 sind bereits heute nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen für den Luftpolizeidienst einsetzbar und wären gegen einen zeitgemässen Gegner chancenlos. Auch die Systeme der Luftverteidigung am Boden (Rapier, Stinger und Mittlere Flab) erreichen demnächst das Ende ihrer Nutzungsdauer.
Der Bundesrat hat deshalb im Herbst 2017 den Grundsatzentscheid getroffen, eine Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums mit einem maximalen Finanzvolumen von acht Milliarden Franken zu planen. Dafür und für die ebenfalls anstehenden Investitionen in die Boden- und Führungssysteme soll das Armeebudget jährlich real in der Grössenordnung von 1,4 Prozent wachsen. Gemäss dem Grundsatzentscheid müssen die Hersteller 100 Prozent des Kaufpreises in der Schweiz kompensieren.
Fakultatives Referendum ermöglichen
Noch offen war, welches Vorgehen der Bundesrat für das Programm Air2030 wählt. Das VBS hat nun nach Konsultationen mit dem Bundesamt für Justiz und der Bundeskanzlei dem Bundesrat Varianten über mögliche Vorlagen unterbreitet.
Da es sich bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums um ein grundlegendes sicherheitspolitisches Anliegen handelt und die beiden letzten Beschaffungsvorlagen für Kampfflugzeuge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurden, will der Bundesrat, dass die Schweizer Stimmbevölkerung darüber befinden kann.
Deshalb hat er beschlossen, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums als sogenannten Planungsbeschluss grosser Tragweite vorzulegen (Art. 28 Abs. 3 Parlamentsgesetz). Wenn das Parlament diesen Beschluss verabschiedet, untersteht er dem fakultativen Referendum, das heisst die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln und eine Volksabstimmung herbeizuführen.
Grundlegende Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz
Planungsbeschlüsse sind gemäss Parlamentsgesetz Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben sind. Wenn sie von grosser Tragweite sind, unterstehen sie dem Referendum. Die grosse Tragweite begründet sich damit, dass der Schutz und die Verteidigung des Luftraums von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz sind und dass der finanzielle Aufwand für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums erheblich ist; die neuen Kampfflugzeuge und ein neues bodengestütztes System sollen zur Luftverteidigung als Paket vorgelegt werden. Zudem waren bereits die Beschaffung des F/A-18 (1993) und die versuchte Beschaffung des Gripen (2014) Gegenstand von Volksabstimmungen.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, den Entwurf eines Planungsbeschlusses gemäss den Grundsatzentscheiden vom Herbst 2017 auszuarbeiten. Der nächste Schritt ist die Eröffnung einer Vernehmlassung durch den Bundesrat. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass eine Referendumsabstimmung so früh wie möglich stattfinden kann, spätestens im Jahr 2020, das heisst noch bevor sich der Bundesrat für einen Flugzeugtyp entscheidet. So kann früh Gewissheit geschaffen und unnütze Planungsarbeiten vermieden werden. Danach könnte der Bundesrat die Beschaffung voraussichtlich mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament beantragen.
Verworfene Varianten
Eine andere Möglichkeit, eine Volksabstimmung herbeizuführen, wäre eine Revision eines des Militärgesetzes oder eines anderen Gesetzes, das inhaltlich mit dem Schutz des Luftraums in einem Zusammenhang steht. Dieses Vorgehen hat der Bundesrat verworfen. Die Frage, wie die Luftwaffe ausgerüstet sein müsse, sei wegen der Entwicklung der Bedrohungen und der Technologie einem stetigen Wandel unterworfen. Eine Festlegung im Gesetz müsste dauernd revidiert werden.
Ebenfalls verworfen hat der Bundesrat das normale Vorgehen für Rüstungsbeschaffungen im Rahmen der Armeebotschaft und ohne vorhergehenden Grundsatzbeschluss, der dem Referendum untersteht. Bei diesem Vorgehen könnte die Stimmbevölkerung darüber nicht befinden. Der Bundesrat wolle aber die Möglichkeit einer Volkabstimmung schaffen.
Programm Air2030
Das VBS plant die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums als Gesamtpaket «Programm Air2030». Dessen Hauptbestandteil sind die neuen Kampfflugzeuge und ein neues System zur bodengestützten Luftverteidigung; das Finanzvolumen von maximal acht Milliarden Franken bezieht sich auf diese beiden Projekte. Daneben gehören auch Erneuerungen und Modernisierungen beim System zur Führung und Luftraumüberwachung (Florako) dazu. Zwischen den Projekten bestehen zahlreiche Schnittstellen und Abhängigkeiten in technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Hinsicht.
Kommentar GSoA
Um eine Volksabstimmung zu ermöglichen, sehe der Bundesrat die undemokratische Methode eines referendumsfähigen Planungsbeschlusses vor. Die GSoA werde gegen dieses Vorhaben – zusammen mit einer breiten Allianz – definitiv das Referendum ergreifen.
Die GSoA kritisiert das Vorgehen des Bundesrates: Ein Planungsbeschluss enhalte weder die exakten Kosten noch Typus, Fähigkeiten oder Anzahl der Jets. Lewin Lempert, Sekretär der GSoA, sagt: „Die vorgeschlagene Variante des Bundesrates ist demokratiepolitisch fragwürdig, da dem Pannendepartement VBS ein Blankocheck über 8 Milliarden Franken ausgestellt wird. Nichtsdestotrotz werden wir eine breite Allianz gegen den Kauf neuer Kampfjets aufstellen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden diese Milliardenausgaben wie schon beim Gripen nicht tolerieren.“
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