Eidgenössische Stiftungsaufsicht wird selbständig
Von: mm/f24.ch
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) soll aus dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) ausgelagert und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes umgewandelt werden. Dies hat der Bundesrat im November 2015 im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017 – 2019 entschieden. Gestern unterbreitete das EDI den Stiftungsverbänden einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Konsultation.
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA befasst sich ausschliesslich mit so genannten klassischen oder gewöhnlichen Stiftungen. Die Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB definiert sich als ein personifiziertes Zweckvermögen. Nicht zuständig ist sie für Vorsorgestiftungen, Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen, die eine gesonderte rechtliche Regelung kennen.
Das neue Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG) stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde. Es sieht vor, dass die ESA die Aufsicht über die Stiftungen fachlich, organisatorisch, finanziell und personell unabhängig ausübt.
Die ESA untersteht dabei keinen Weisungen des Bundesrates oder der Bundesverwaltung. Damit wird die ESA organisatorisch den meisten kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden angeglichen, die ebenfalls als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert sind.
Mit der neuen Rechtsform führt die ESA eine eigene Rechnung ausserhalb des Bundes und finanziert ihre Aufgaben ausschliesslich über Gebühren und eine Abgabe, die sie bei den Stiftungen erhebt. Damit soll gewährleistet werden, dass die ESA künftig ihre personellen und finanziellen Ressourcen zeitgerecht an den Bedarf anpassen kann. Der Arbeitsaufwand hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, netto kamen jährlich rund 140 Stiftungen dazu. Heute beaufsichtigt die ESA rund 4‘100 Stiftungen, die national oder international wirken.
Die Aufgaben und Aufsichtsmittel der ESA werden im Gesetz präzisiert. Nicht geändert werden dabei Inhalt und Umfang der Stiftungsaufsicht oder die Kompetenzaufteilung zwischen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht und den kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden. Diese beaufsichtigen weiterhin diejenigen Stiftungen, die lokal oder kantonsweit wirken.
Die Neuorganisation der ESA ist Teil des noch bis 18. März in der Vernehmlassung befindlichen Stabilisierungsprogramms 2017 - 2019 des Bundesrats. Die Auslagerung der ESA wird den Bundeshaushalt um jährlich rund 650‘000 Franken entlasten. Pro Stiftung dürfte der durch Gebühren und Aufsichtsabgabe bedingte finanzielle Mehraufwand im Durchschnitt jährlich rund 230 bis 280 Franken betragen.
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