Die von den Tessiner Stimmberechtigten angenommenen Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang können nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb dem Parlament, die neuen Bestimmungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gewährleisten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Wallis und Genf zu gewährleisten. Er hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Die Stimmberechtigten des Kantons Tessin hatten am 25. September 2016 die etwas zahnlose Volksinitiative "Prima i nostri!" (zuerst die unsrigen) mit 58,02 % Ja-Stimmen deutlichangenommen und damit die Kantonsverfassung mit Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang ergänzt.
Ziel der Initiative war gemäss der kantonalen Abstimmungsbroschüre, die Grundsätze des mit der Masseneinwanderungsinitiative geschaffenen Zuwanderungsartikels der BV (Art. 121a BV) auf kantonaler Ebene rasch einzuführen, bis eine Umsetzung auf Bundesebene erfolgt. Kern der politischen Diskussionen war die Idee, bei gleicher Qualifikation im Tessin domizilierten Stellenbewerberinnen oder -bewerbern den Vorzug vor einer Person aus dem Ausland zu geben (Art. 14 Abs. 1 Bst. b KV-TI), und das Postulat, es dürfe keine Bürgerin und kein Bürger, die oder der im Kanton wohnt, entlassen werden, nur weil eine adäquate billigere Arbeitskraft aus dem Ausland zur Verfügung stehe (Art. 14 Abs. 1 Bst. j KV-TI).
Es handelt sich dabei lediglich um Zielnormen, die keine Rechte und Pflichten Einzelner festlegen und auch keine konkreten Gesetzgebungsaufträge enthalten, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt. Gemäss der geänderten Verfassung muss der Kanton darauf achten, dass internationale Verträge und ausländische Gesetze unter Beachtung der kantonalen Individual- und Sozialrechte und des Grundsatzes der Gegenseitigkeit angewendet werden. Ferner wird der Katalog der Sozialziele ergänzt, namentlich um den Kampf gegen das Lohndumping. Die Behörden müssen die neuen Ziele auch in den Aussenbeziehungen beachten.
Beschränkter Spielraum „Der Spielraum des Kantons Tessin zur bundesrechtskonformen Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ist sehr beschränkt“, hält der Bundesrat fest. Er verweist insbesondere auf die bundesrechtlichen Vorgaben zum Arbeitsvertragsrecht und zum Arbeitnehmerschutz sowie auf die Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens.
Auch auf dem Gebiet des Ausländerrechts verbleibt dem Kanton gemäss der Landesregierung nur wenig Spielraum, besonders seit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung. Die neuen Verfassungsbestimmungen können aber nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt und somit gewährleistet werden.
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