Bundesrat setzt OECD Empfehlungen um
Von: mm/f24.ch
Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum (Globales Forum zu Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke) der OECD den Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen. Sie betreffen die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch.
Der Bundesrat hat nun an seiner gestrigen Sitzung die Vernehmlassung zur Umsetzung der Empfehlungen eröffnet. Der Gesetzesentwurf schlägt die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und ein Sanktionssystem für den Fall vor, dass Aktionäre ihre Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich berechtigten Personen oder Gesellschaften ihre Pflicht zur Führung von Verzeichnissen über Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen verletzen.
Weiter soll verankert werden, dass Behörden und Finanzintermediäre Einsicht in die Verzeichnisse nehmen dürfen, soweit dies der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dient. Der Gesetzesentwurf enthält auch Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen und die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden.
Die Botschaft, die gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse erarbeitet werden wird, wird zudem den Umgang mit gestohlenen Daten regeln. Die Vorlage soll im Winter 2018 in die parlamentarische Beratung kommen. Die nächste Länderüberprüfung der Schweiz durch das Global Forum wird in der zweiten Hälfte 2018 beginnen.
Sistierung
Weiter hat der Bundesrat entschieden, das Projekt eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) nicht weiterzuverfolgen, das am 22. Oktober 2014 in die Vernehmlassung geschickt worden war.
Inzwischen sind mit zahlreichen weiteren Ländern standardkonforme Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen abgeschlossen worden.
Zudem hat sich durch das ab 1. Januar 2018 anwendbare Amtshilfeübereinkommen die Zahl der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz standardkonform auf Ersuchen Informationen austauschen kann, erhöht. Dadurch ist der mit dem GASI angestrebte unilaterale Weg überflüssig geworden. Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über das GASI wird veröffentlicht.
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