Pro und Kontra Energiestrategie
Von: Medienmitteilungen
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Pro-Haltung von
Bundesrat und Parlament
«Energiegesetz schafft Investitionen in der Schweiz»
Am 21. Mai 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das revidierte Energiegesetz. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann mit der Vorlage die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Damit bleiben die Investitionen in der Schweiz und fliessen nicht ins Ausland ab. Davon profitierten Bevölkerung und Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard gestern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.
Die Energiemärkte sind wegen der tiefen Energiepreise und der neuen, sich sehr rasch entwickelnden Technologien weltweit im Umbruch. Der Klimawandel beeinflusst Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ebenfalls. Mit der Energiestrategie 2050 antwortet der Bundesrat auf das veränderte Umfeld, um der Schweiz weiterhin eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Sie wird schrittweise umgesetzt. Das Parlament hat mit der Revision des Energiegesetzes dazu ein erstes Paket verabschiedet. Damit sollen der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse gestärkt werden. Zudem sollen bestehende Grosswasserkraftwerke vorübergehend unterstützt werden, weil sie wegen der tiefen Marktpreise kaum mehr kostendeckend produzieren können. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird verboten.
Das Energiegesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:
- Energie sparen und Energieeffizienz erhöhen: Ein bedeutender Anteil am Energieverbrauch entfällt auf Gebäude, im Verkehr und bei den Elektrogeräten. Bei den Gebäuden soll darum das seit 2010 laufende Gebäudeprogramm weitergeführt werden, das ansonsten Ende 2019 auslaufen würde. Wer energetisch saniert, kann so weiterhin eine finanzielle Unterstützung beantragen. Mit dem Energiegesetz werden zudem steuerliche Abzugsmöglichkeiten erweitert. Im Verkehr und bei den Elektrogeräten wird der Energieverbrauch wie bisher durch kontinuierlich verschärfte technische Vorschriften gesenkt.
- Erneuerbare Energien stärken: Die Einspeisevergütung wird weitergeführt. Sie vergütet Produzenten den Strom aus erneuerbaren Energien, den sie in das Stromnetz einspeisen. Die Vergütungstarife werden periodisch gesenkt, um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen. Das System wird mit dem Energiegesetz weiter optimiert: Neu müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Zudem wird die Förderung befristet: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen nur noch bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030. Das Parlament hat damit sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen.
Die Förderung wird über den Netzzuschlag finanziert. Dieser wird von 1.5 auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Das ergibt zusätzliche 480 Millionen Franken pro Jahr. Ein Viertel davon, 120 Millionen Franken, kommt bestehenden Grosswasserkraftwerken zugute. Ein Haushalt mit vier Personen wird aufgrund des höheren Zuschlags rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute. Stromintensive Firmen, die sich zur Senkung ihres Energieverbrauchs verpflichten, erhalten wie bisher den Netzzuschlag zurückerstattet.
- Ausstieg aus der Kernenergie: Die bestehenden Werke dürfen laufen, solange sie sicher sind. Neue Werke dürfen aber nicht mehr gebaut werden. Das führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Den Ausschlag dafür gaben Fukushima und die in der Folge gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kosten. Heute können neue Kernkraftwerke in Europa unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum mehr realisiert werden.
Die Energievorlage stärke die Schweiz, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard heute in Bern. Dank den Anreizen, weniger Energie zu verbrauchen und den Anteil importierter fossiler Brennstoffe wie Erdöl zu senken, könne die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und das Klima geschont werden. «Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien stärkt zudem die Innovation und schafft Investitionen und Arbeitsplätze in der Schweiz.» So sei das Land für die Zukunft gerüstet. «Viele Gemeinden, Kantone und Unternehmen haben sich bereits auf diesen Weg gemacht und nutzen die Chancen, die sich damit bieten.»
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Das revidierte Energiegesetz…
- schafft Investitionen und Arbeitsplätze im Inland,
- reduziert die Abhängigkeit vom Ausland,
- befristet die Förderung der erneuerbaren Energien und bringt sie näher an den Markt,
- führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.
Kontra-Haltung vom
Überparteiliches Referendumskomitee gegen das Energiegesetz
Die Bevölkerung und die Wirtschaft zahlen die Kosten der Energiestrategie
Die Energiestrategie 2050 sieht vor, dass der Energieverbrauch bis 2035 faktisch halbiert werden soll. Konkret bedeutet das, dass wir in knapp 20 Jahren nur noch so viel Energie verbrauchen dürfen, wie die Schweiz zuletzt 1966 verbraucht hatte. An der heutigen Medienkonferenz spricht der Bundesrat davon, dass das Energiegesetz Investitionen in der Schweiz schaffe. Wer die Kosten zu berappen hat, der Mittelstand, davon wird nicht gesprochen.
Es ist offensichtlich, dass das Ziel der Reduktion des Energieverbrauches von 43% nicht alleine mit sparsameren Autos und Haushaltsgeräten erreicht werden kann. Mit der Energiestrategie wird daher in das Portemonnaie der Bürger gegriffen und zwar gleich mit beiden Händen: Die Abgaben auf Strom, Treibstoffe und Heizöl sollen massiv erhöht werden. Auf eine durchschnittliche, vierköpfige Familie gerechnet, ergeben sich so jährliche Mehrausgaben von etwa 3200 Franken. Dies wird vom Bundesrat wohlweislich verschwiegen.
Manch eine Familie wird sich also auf kalte Stuben im Winter gefasst machen müssen, wenn sie nicht von der Heizöl- oder der Stromrechnung in den Ruin getrieben werden will. Bis 2050 summieren sich die Kosten für die Energiestrategie auf vom Bundesrat selber geschätzten 200 Milliarden Franken – fünfmal mehr als die AHV derzeit jährlich ausgibt oder dreimal mehr als der Bund dieses Jahr an Steuern einnehmen wird. Auch darauf geht UVEK-Chefin Leuthard heute mit keinem Wort ein.
Obwohl die Energiestrategie derart überrissen teuer wird, kann sie nicht einmal die heute gegebene Energieversorgungssicherheit der Schweiz garantieren. Man setzt wie Deutschland auf erneuerbare Energien. So sollen beispielsweise 1000 Windräder zugebaut werden. Diese werden sich zwar auf jeden Fall negativ auf unsere Landschaft und Tiere auswirken. Erneuerbare Energien können unseren Energieverbrauch vor allem im Winterhalbjahr jedoch nicht decken. Dies sieht man in Deutschland, wo in den Wintermonaten Wind- und Solarkraft wenig bis gar keinen Strom erzeugen, so wie im Januar 2017, als Nebel und Windstille während zehn Tagen die Produktion dieser beiden Energieträger de facto lahmlegten. So produziert Deutschland für den Winter dann insbesondere Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken. Die Schweiz wird hingegen massiv Strom importieren müssen. Von weniger Auslandsabhängigkeit also keine Spur, im Gegenteil.
Weil sie bevormundend, teuer und nicht zielführend ist, lehnt das überparteiliche Referendumskomitee gegen das Energiegesetz die Energiestrategie 2050 deshalb entschieden ab.
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