Internationale Rechtshilfe der Schweiz
Von: mm/f24.ch
Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz veröffentlichte gestern seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017. Im Fokus standen Fälle mit einer menschenrechtlichen Dimension, ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Rückführung unrechtmässiger Vermögenswerte an den Herkunftsstaat. Die anhaltend hohen Fallzahlen der Straffälle mit internationalem Bezug belegen die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit der Schweizer Rechtshilfebehörden mit ihren ausländischen Partnern.
Laut dem Tätigkeitbericht haben im Jahr 2017 menschenrechtliche Fragestellungen den Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) stark beschäftigt. Von grossem medialem Interesse war angesichts geltend gemachter Foltervorwürfe namentlich das spanische Ersuchen um die Auslieferung einer Person wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Nachdem sowohl BJ IHR als auch das Bundesstrafgericht die Auslieferung an Spanien nach eingehender Prüfung bestätigt hatten, zog das spanische Justizministerium jedoch sein Auslieferungsersuchen infolge inzwischen eingetretener Verjährung zurück.
Unrechtmässig erworbene und in der Schweiz deponierte Vermögenswerte sollen grundsätzlich dem Herkunftsland zurückerstattet werden. Die Schweiz hat sich in diesem Bereich internationale Anerkennung verschafft.
Im Einzelfall ist es aber nicht immer einfach, eine Lösung für eine erfolgreiche Herausgabe zu finden, wie ein Fall mit Ägypten zeigt. Demgegenüber konnte im Berichtsjahr aber etwa im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die Besitzerfamilie der Unternehmensgruppe ILVA ein jahrelanger Rechtsstreit beendet und der Transfer von 1,2 Milliarden Euro an Italien ermöglicht werden.
Das Verfahren um die bereits im Vorjahr verhafteten dreizehn Mitglieder der mutmasslichen Thurgauer "'Ndrangheta-Zelle" aufgrund eines italienischen Auslieferungsersuchens konnte abgeschlossen werden. Im Herbst 2017 wurden die verbliebenen neun Personen an Italien übergeben.
Die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, aber auch migrations-, aussen- oder wirtschaftspolitische Anliegen der Schweiz bilden den Motor für die schweizerische Staatsvertragsstrategie.
Im Berichtsjahr konnten zum Teil langwierige Verhandlungen abgeschlossen werden. Namentlich wurde ein Rechtshilfevertrag mit Indonesien fertig ausgehandelt und eine Absichtserklärung im Bereich der Strafrechtshilfe mit Sri Lanka vereinbart.
Im Herbst 2017 hat die Schweiz zudem als eine der ersten Vertragsparteien das Änderungsprotokoll des Europarats im Bereich der Überstellung verurteilter Personen unterzeichnet, das Mängel im bestehenden Instrumentarium beseitigt. Neu soll die Übernahme der stellvertretenden Strafvollstreckung durch den Heimatstaat auch dann möglich sein, wenn sich eine strafrechtlich verfolgte Person grundsätzlich legal dorthin begibt, und sich so der Vollstreckung einer bereits gefällten Strafe im Urteilsstaat entzieht.
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