Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) will für Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer), des Bundesstrafgerichtes (BStGer) und des Bundespatentgerichtes (BPatGer) ein neues Lohnsystem einführen. Der Bundesrat ist mit dem entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) einverstanden, wie er in seiner Stellungnahme festhält, die er am 24. Mai 2017 verabschiedet hat.
Das geltende Lohnsystem für die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer), die ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes (BStGer) sowie für die hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes (BPatGer) lässt es zu, dass unter den Richtern und Richterinnen teilweise erhebliche Lohnunterschiede bestehen.
Neu gewählte Richterinnen und Richter erhalten manchmal einen höheren Lohn als gleichaltrige Kollegen, die ihr Amt schon mehrere Jahre ausüben. Ohne Massnahmen würden diese Ungleichheiten bis 2022 andauern. Die RK-N hat deshalb mittels einer parlamentarischen Initiative eine Änderung der entsprechenden Richterverordnung ausgearbeitet.
Mit der Änderung wird ein neues Lohnsystem eingeführt, das grundsätzlich einen Einheitslohn vorsieht. Dieser wird um 7,5 Prozent reduziert für Richter und Richterinnen, die entweder noch nicht 45 Jahre alt sind oder nicht mindestens über 48 Monate Berufserfahrung an einem eidgenössischen Gericht, einem oberen kantonalen Gericht oder in einer leitenden Funktion bei der Strafverfolgung verfügen. Wenn beide Reduktionsgründe zutreffen, wird der Einheitslohn um 15 Prozent gekürzt.
Ungleichbehandlungen werden beseitigt
Das neue Lohnsystem gilt nach seinem Inkrafttreten für alle Löhne der Richterinnen und Richter, die der Richterverordnung unterstehen. Es sind also sowohl die Löhne der amtierenden Richterinnen und Richter als auch jene der künftig gewählten betroffen. Lohnungleichheiten wird es somit nicht mehr geben.
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