Parlamentsbeschlüsse und Asylausgaben plündern Bundeskasse
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat verabschiedete an seiner gestrigen Sitzung den Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2018-2020 materiell. Im Voranschlag 2017 resultiert ein Finanzierungsdefizit von rund 600 Millionen. Aufgrund des aussergewöhnlich starken Wachstums der Ausgaben für die Migration beantragt der Bundesrat dem Parlament, einen Teil als ausserordentliche Ausgaben einzustellen. Im Finanzplan 2018-2020 erwartet der Bundesrat Defizite von 1,4 bis 2 Milliarden pro Jahr. Grund dafür sind, nebst den Migrationsausgaben, Beschlüsse des Parlaments, die den Haushalt ab 2018 belasten. Der Bundesrat wird im Herbst ein weiteres Stabilisierungspaket für die Jahre 2018 bis 2020 vorlegen.
Gemäss dem gestern verabschiedeten Zahlenwerk resultiert im Voranschlag 2017 bei Einnahmen von 68,8 Milliarden und Ausgaben von 69,4 Milliarden ein Finanzierungsdefizit von rund 600 Millionen. Ohne den starken Anstieg der Migrationsausgaben (+850 Mio.) wäre der Voranschlag schuldenbremsekonform, liesse doch die Schuldenbremse ein konjunkturelles Defizit von rund 350 Millionen zu.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat, dem Parlament zu beantragen, einen Anteil von 400 Millionen der Mehrausgaben für den Asylbereich als ausserordentlichen Zahlungsbedarf gemäss Schuldenbremse zu verbuchen. So resultiert im ordentlichen Haushalt ein struktureller Überschuss von rund 100 Millionen und im ausserordentlichen Haushalt ein Defizit von 400 Millionen.
Im Finanzplan 2018-2020 belasten den Bundeshaushalt neben den weiterhin hohen Migrationsausgaben auch diverse Beschlüsse des Parlaments. Die beschlossenen Aufstockungen beim Zahlungsrahmen der Armee, bei der Reform der Altersvorsorge 2020, beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds und die absehbare Weiterführung des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie führen bereits 2018 zu einer Ergebnisverschlechterung von über einer Milliarde. Dazu addieren sich ab 2019 die Mehrkosten der Unternehmenssteuerreform III.
Daher resultieren 2018 und in den Folgejahren strukturelle Defizite von 1,4 bis zwei Milliarden. Der Bundesrat will die Botschaft zum Voranschlag 2017 mit IAFP 2018-2020 in der zweiten Augusthälfte verabschieden.
Stabilisierungsprogramm 2017-2019 umsetzen und Mehrbelastungen vermeiden
Die hohen strukturellen Defizite machen laut der Landesregierung die vollständige Umsetzung des im Mai 2016 verabschiedeten Stabilisierungsprogramms (Sparprogramm) 2017-2019 unumgänglich. Darüber hinaus will der Bundesrat im kommenden Herbst die Eckwerte für ein weiteres Stabilisierungspaket festlegen, das den Bundeshaushalt ab 2018 in Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse bringen soll.
Der Umfang des neuen Stabilisierungspakets wird nicht zuletzt davon abhängen, ob das Parlament in der Herbstsession 2016 an den Mehrbelastungen in den genannten Bereichen festhält. Um den Sanierungsbedarf nicht weiter zu erhöhen, hat sich der Bundesrat dazu entschieden, neue Aufgaben nur in Angriff zu nehmen, wenn diese keinerlei Aufschub ertragen. Er will sich auch in den eidgenössischen Räten dafür einsetzen, dass vorerst keine neuen Ausgaben beschlossen werden.
Spielraum schaffen und Schludenbremse lockern
Die hohe Kadenz, mit denen in den vergangenen Jahren Entlastungsprogramme geschnürt werden mussten, beeinträchtigt die Planungssicherheit und die Budgetqualität. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm nach dem Stabilisierungspaket für die Jahre 2018-2020 Vorschläge zu unterbreiten, wie der Spielraum im Bundeshaushalt erhöht und mehr Flexibilität bei den stark gebundenen Ausgaben geschaffen werden kann.
So soll gewährleistet werden, dass die im Januar 2016 für den Legislaturfinanzplan 2017-2019 festgelegten ausgabenpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016 bis 2024 möglichst ohne Abstriche umgesetzt werden können.
Darüber hinaus will der Bundesrat die Regeln der Schuldenbremse überprüfen, ohne aber den bereits erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel in Frage zu stellen. Das EFD soll dem Bundesrat dazu bis Ende 2016 einen Bericht vorlegen.
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