An seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Kantone zu den Empfehlungen verabschiedet, welche die Schweiz im Rahmen der dritten allgemeinen regelmässigen Überprüfung „Universal Periodic Review“, UPR (Universelle periodische Überprüfung) des UNO-Menschenrechtsrats erhalten hat. Hilfe gelobt.
Der auf einer „UNO-Schelte“ basierende Entscheid ist das Resultat einer breiten Konsultation aller involvierten Bundesämter, der Kantone sowie der Nicht-Regierungsorganisationen. Die Schweiz wird ihre Stellungnahme am 15. März 2018 anlässlich der 37. Session des UNO-Menschenrechtsrates in Genf präsentieren.
Insgesamt gaben über 100 Staaten 251 Empfehlungen zur Menschenrechtslage in der Schweiz ab. Davon nimmt der Bundesrat insgesamt 160 Empfehlungen an, 91 lehnt er ab. Die kommenden Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Schweiz stehen im Zeichen der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen und der Fortführung des Dialogs mit allen involvierten Akteuren.
Die Menschenrechtssituation in der Schweiz wird seitens der Schweiz grundsätzlich positiv beurteilt. Entsprechend fand die dritte Überprüfung der Schweiz nach 2008 und 2012 in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Die Schweiz habe den Dialog mit den UNO-Mitgliedstaaten genutzt, um die aktuelle Menschenrechtslage im eigenen Lande zu reflektieren und aufzuzeigen, wie die Schweiz die Menschenrechte auf Ebene Bund und Kantone laufend verbessere.
Das Interesse der internationalen Gemeinschaft an der Überprüfung der Schweiz zeuge einerseits von der aktiven Rolle der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat, lasse sich aber auch auf ihre Rolle als Gaststaat des Internationalen Genf zurückführen, so zumindest deutet der Bundesrat die 160 Empfehlungen (Kritiken). Mit ihrer Menschenrechtspolitik bemühe sich die Schweiz national wie auch international, einen Beitrag zu Frieden und internationaler Sicherheit, zur Verhütung von Konflikten und gewaltsamen Extremismus, zur nachhaltigen Entwicklung und Wohlstand zu leisten.
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