Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2017 den Nachtrag II zum Budget 2017 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament neun Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 106,9 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer weiteren Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,1 Prozent.
Die Nachtragskredite, die der Bundesrat im Rahmen des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2017 verabschiedet hat, entfallen zur Hauptsache auf Massnahmen im Personalbereich.
Pensionskasse des Bundes Der Bundesrat hatte am 30. August 2017 beschlossen, auf den 1. Januar 2019 flankierende Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) zu dämpfen. Die von der Kassenkommission PUBLICA beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes führt für die aktiven Versicherten zu einer Leistungseinbusse von rund zehn Prozent.
Mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen – einer einmaligen Einlage von 160 Millionen auf die Altersguthaben und einer Erhöhung der Sparbeiträge – kann die Leistungseinbusse auf maximal fünf Prozent reduziert werden. Ein erster Teil (60,0 Mio.) der notwendigen Mittel wird den eidgenössischen Räten mit dem vorliegenden Nachtrag beantragt.
Pflichtbeiträge EU Eine weitere grössere Aufstockung betrifft die Pflichtbeiträge an die Erweiterung der EU (32,0 Mio.). Aufgrund von Projekterweiterungen und -verlängerungen werden die im Jahr 2016 geplanten Auszahlungen teilweise erst 2017 fällig.
Die mit dem Voranschlag bewilligten Mittel reichen nicht aus, um diese Ausgaben zu decken. Die Zahlungen aus dem Erweiterungsbeitrag werden grösstenteils als Rückerstattungen von bereits getätigten Projektkosten in Lokalwährung geleistet. Die Rückerstattungen an die Partnerstaaten müssen gemäss den bilateralen Rahmenabkommen fristgerecht erfolgen.
Fazit Auf anderen Budgetkrediten wurden 5,2 Mio. kompensiert. Bringt man diese Kompensationen von den Nachträgen in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 101,7 Millionen. Diese Erhöhung entspricht 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2017 bewilligten Ausgaben und liegt unter dem langjährigen Durchschnitt für den Nachtrag II (2010-2016: 0,2 %).
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