Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 13. Juni 2018, Mehrzweckhalle \ Budgeteingaben 2019 \ Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 13. Juni 2018, ab 19.45 Uhr in der Mehrzweckhalle
Am Mittwoch, 13. Juni 2018, findet in der Mehrzweckhalle, ab 19.45 Uhr die Ortsbürger- und ab 20.15 Uhr die Einwohnergemeindeversammlung statt.
Die Botschaft mit dem Traktandenbericht ist den Stimmberechtigten in den letzten Tagen zugestellt worden.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.
Budgeteingaben 2019
Damit die Budgetberatungen für das Jahr 2019 rechtzeitig an die Hand genommen werden können, bitten wir die Bevölkerung, dem Gemeinderat allfällige Anträge und Eingaben schriftlich, bis spätestens 1. Juli 2018, einzureichen.
Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Abteilung Finanzen.
Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Grundeigentümer verpflichtet, entlang der Strassen und Wege, Bäume, Sträucher und Hecken auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind, ab Fahrbahn gemessen, auf eine Höhe von 4.5 m sowie auf Trottoirs und Fusswege hineinreichende Gewächse, auf eine Höhe von 2.5 m aufzuasten.
Im Weiteren sind Strassenbeleuchtungen von Ästen frei zu halten bzw. Bäume im Bereich von Strassenbeleuchtungen ebenfalls entsprechend aufzuasten.
Gegenüber den Gemeindestrassen ist ein Abstand von 60 cm und gegenüber den Kantonsstrassen ein Abstand von 1 m einzuhalten. In Sichtzonen, z.B. bei Verzweigungen oder Ein-/Ausfahrten, ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen.
Die Landwirte werden gebeten, Gewächs entlang von Flurwegen ebenfalls zurückzuschneiden. Ansonsten muss der Unterhaltsdienst der Gemeinde, zu Lasten der Grundeigentümer, den Rückschnitt ausführen.
Für Unfälle, welche als Folge eines unterlassenen Rückschnittes entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Der Gemeinderat dankt für die Zusammenarbeit.
Gemeinderat Schupfart
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