Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Stellensuchende – per 1. September 2016 entfällt Anmeldung bei der Gemeinde \ Gemeindeverwaltung – Besichtigung renovierte Büroräumlichkeiten \ Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Stellensuchende – per 1. September 2016 entfällt Anmeldung bei der Gemeinde
Ab Donnerstag, 1. September 2016 müssen sich Stellensuchende zur Arbeitsvermittlung direkt beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden – eine “Meldung bei der Wohngemeinde“ entfällt.
Für Stellensuchende, welche in der Gemeinde Schupfart wohnhaft sind, ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV, Bahnhofstrasse 26, Postfach, 4310 Rheinfelden, Telefon 061 836 94 44 / Fax 061 836 94 48, E-Mail: rav.rheinfelden@ag.ch, zuständig.
Gemeindeverwaltung – Besichtigung renovierte Büroräumlichkeiten Montag, 5. September 2016
Die Gemeindeverwaltung hat sich wieder im Gemeinde-/Schulhaus eingerichtet und den Betrieb aufgenommen.
Aus diesem Grund wird die Bevölkerung herzlich eingeladen, am Montag, 5. September 2016, von 17.00 bis 18.30 Uhr, die neu renovierten Räumlichkeiten zu besichtigen.
Gemeindeverwaltung und Gemeinderat
Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Es ist festgestellt worden, dass etliche Hecken und Sträucher massiv in das Strassenprofil hängen.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Grundeigentümer verpflichtet, entlang der Strassen und Wege, die Bäume, Sträucher und Hecken auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind, ab Fahrbahn gemessen, auf eine Höhe von 4.5 m aufzuasten. Auf Trottoirs und Fusswege hineinreichende Gewächse, sind auf eine Höhe von 2.5 m aufzuasten. Gegenüber den Gemeindestrassen ist ein Abstand von 60 cm und gegenüber Kantonsstrassen ein Abstand von 1 m einzuhalten.
In Sichtzonen, z.B. bei Verzweigungen oder Ein-/Ausfahrten, ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen. Entlang der Webergasse sowie Turnhallenstrasse – ab Mehrzweckhalle bis Widhaghof (Familie Erich Müller) – sind die Rückschnittarbeiten zwingend innerhalb der nächsten 3 Wochen auszuführen.
Die Landwirte werden gebeten, Gewächs entlang von Flurwegen ebenfalls zurückzuschneiden. Ansonsten muss der Unterhaltsdienst der Gemeinde, zu Lasten der Grundeigentümer, den Rückschnitt ausführen.
Für Unfälle, welche als Folge eines unterlassenen Rückschnittes entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Gemeinderat Schupfart
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