Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern \ Leerwohnungszählung per 1. Juni 2016 \ Steuern 2016
Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Grundeigentümer angehalten, entlang der Strassen und Wege, die Bäume, Sträucher und Hecken auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind, ab Fahrbahn gemessen, auf eine Höhe von 4.5 m aufzuasten. Auf Trottoirs und Fusswege hineinreichende Gewächse, sind auf eine Höhe von 2.5 m aufzuasten. Gegenüber den Gemeindestrassen ist ein Abstand von 60 cm und gegenüber Kantonsstrassen ein Abstand von 1 m einzuhalten.
In Sichtzonen, z.B. bei Verzweigungen oder Ein-/Ausfahrten, ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen. Die Landwirte werden gebeten, Gewächs entlang von Flurwegen ebenfalls zurückzuschneiden.
Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnittes entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Der Gemeinderat für das Verständnis.
Leerwohnungszählung per 1. Juni 2016
Das Bundesamt für Statistik hat als Stichtag, für die Erhebung der Leerwohnungszählung, den 1. Juni 2016 festgelegt.
Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leer stehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 5. Juni 2016 der Einwohnerkontrolle zu melden (Telefon 062 871 14 44 oder Mail: einwohnerkontrolle@schupfart.ch). Anzugeben sind ebenfalls leer stehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Besten Dank für die Zusammenarbeit – die Einwohnerkontrolle.
Steuern 2016
Die Abteilung Finanzen dankt allen Steuerpflichtigen herzlich, welche Ihre Steuern 2016 oder auch Teile davon bereits bezahlt haben.
Für jene Steuerpflichtige, welche ihre Steuern noch nicht bezahlt haben, möchte die Abteilung Finanzen darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins (anstatt des bisherigen Skontos) honoriert werden.
Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Für das Jahr 2016 beträgt der Zinssatz 0.1%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen.
Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen – Abteilung Finanzen
Gemeinderat Schupfart
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