Ergänzungsleistungen für minderbemittelte AHV-Rentner
Von: Maximilian Reimann
Am 24. September stimmt das Schweizer Volk über die Altersvorsorge 2020 ab. Sagt es ja, wird es auf lange Zeit hinaus zwei Kategorien von AHV-Bezügern geben. Dazu ein Gespräch mit einem Fachmann.
National- und Ständerat haben in der Frühlingssession die Vorlage über die Reform der Altersvorsorge knapp gutgeheissen. Das letzte Wort dazu wird der Souverän haben, also Volk und Stände, die im kommenden Herbst an der Urne darüber entscheiden werden.
Kommt die Vorlage durch, werden wir gegen vier Jahrzehnte lang zwei Kategorien von AHV-Rentenbezügern haben: Die künftigen Rentnerinnen und Rentner, die einen Zuschlag von monatlich 70 Franken bekommen, und die sich bereits im Rentenalter befindlichen Senioren, die keine Erhöhung erhalten.
Das wirft Fragen auf, insbesondere aus Sicht jener Rentner, die heute bereits um ihre finanzielle Existenz bangen.
Xaver Wittmer, zuständig für den Bereich Sozialberatung, der Stiftung Pro Senectute Aargau nimmt zu den Fragen Stellung.
Herr Wittmer, wenn ein Rentner oder eine Rentnerin in finanzieller Not stecken, sollen sie sich zuerst an die Pro Senectute oder an die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde wenden?
Wenn jemand Ergänzungsleistungen (EL) anmelden will, kann er sich direkt bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde melden. Falls sich jemand aber, bevor er sich an die AHV-Zweigstelle wendet, genauer darüber ins Bild setzen will, ob er möglicherweise EL-berechtigt ist, kann er sich gerne mit der Beratungsstelle von Pro Senectute im Wohnbezirk in Verbindung setzen. Im Rahmen einer Sozialberatung werden die Finanzen beleuchtet und eine provisorische EL-Berechnung erstellt, woraus hervor geht, ob gegebenenfalls ein Anspruch auf EL besteht.
Was muss an Unterlagen und Beweisen beigebracht werden, um EL zu erhalten?
Die Bedingungen sind relativ komplex und nicht mit zwei, drei Bemerkungen darzulegen. Grundsätzlich müssen die Einnahmen und Auslagen sowie das Vermögen belegt werden; dazu besteht ein Merkblatt. Dann ist ein Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit den darin geforderten Beilagen einzureichen.
Entstehen ratsuchenden Leuten Kosten, wenn sie umfassende Sozialberatung bei der Pro Senectute in Anspruch nehmen?
Die Sozialberatung bei Pro Senectute ist für Senioren und auch für ihre Angehörigen kostenlos.
Wie gross ist in etwa der prozentuale Anteil jener Senioren, denen das aktuelle Renteneinkommen zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht ausreicht und die somit auf EL angewiesen sind?
Aus Sicht von Pro Senectute Aargau können wir hierzu keine Angaben machen. Im Rahmen unserer Sozialberatung stellen wir fest, dass wir zunehmend Beratungsanfragen von Personen bekommen, welche Finanzprobleme haben. Ca. 80% der Personen, die erstmals die Sozialberatung von Pro Senectute Aargau aufsuchen, melden sich wegen eines finanziellen Problems an.
Es ist wohl anzunehmen, dass dieser Anteil ansteigend ist?
Aus unserer Optik ist die Zunahme von Finanzproblemen im Alter ein Trend, welcher sich wahrscheinlich verstärkt und nicht abnimmt.
Sind Ausländer den Inländern gleichgestellt?
Für Ausländer gibt es Karenzfristen. Sie müssen 10 Jahre in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge und Staatenlose gilt eine Karenzfrist von 5 Jahren für den Bezug von EL.
Welches sind die spezifischen Voraussetzungen, dass man über die AHV-Rente hinaus noch EL kommt?
Die anrechenbaren Auslagen müssen höher sein als die Einnahmen. Ebenfalls berücksichtigt wird ein allfälliges Vermögen.
Mit welchen Beträgen an EL kann man im Schnitt pro Einzelfall rechnen?
Es ist schwierig, eine klare Aussage zu machen. Eine EL-Rente wird auf Grund der Differenz von Einnahmen und Auslagen, unter Berücksichtigung des Vermögens, individuell ermittelt. Auf der Website von Pro Senectute Schweiz befindet sich ein EL-Rechner, mit dem man seine Situation selber einschätzen kann.
Gibt es für minderbemittelte Senioren noch weitere finanzielle Unterstützung seitens des Staates, und allenfalls auch von privater Seite?
Senioren geniessen verschiedentlich beim Kauf von Dienstleistungen oder Waren Vorzugskonditionen. So z.B. bei den SBB. Ebenfalls private Organisationen wie Pro Senectute unterstützen Senioren im AHV-Alter finanziell. So unterstützte Pro Senectute Aargau im Jahr 2016 AHV-Bezüger mit insgesamt 700'000 Franken. Bevor solche zusätzlichen Geldmittel gesprochen werden, müssen im Rahmen der Sozialberatung die finanziellen Verhältnisse gesichtet, aufgezeichnet sowie ein Budget erarbeitet werden. Hat jemand wichtige, aussergewöhnliche Auslagen, die nicht budgetiert werden konnten, kann Pro Senectute diese ganz oder teilweise übernehmen.
Auf EL besteht ein gesetzlicher Anspruch. Gibt es immer noch Fälle, wo aus falscher Scham darauf verzichtet wird?
Immer wieder stellen wir fest, dass vor allem ältere Senioren keine Ergänzungsleistungen beantragen wollen. Für einige haben EL noch immer die Bedeutung von Almosen. Solchen Personen erklären wir im Rahmen der Sozialberatung den Sinn und Zweck der EL und versuchen sie darin zu bestärken einen entsprechenden Antrag auf das ihnen zustehende Geld zu stellen.
Zum Schluss noch eine theoretische Frage: Wäre es nicht zweckmässiger gewesen, anstatt im Giesskannensystem allen Neu-Rentner monatlich 70 Franken mehr zu entrichten, dies auf jene zu beschränken, die darauf angewiesen sind und den Rest dem EL-Topf für bedürftige Alt-Rentner zuzuführen?
Zu derart politischen Fragen äussert sich Pro Senectute nicht.
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