Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung \ Budget 2018 \ Transportkostenersatz für auswärtigen Schulbesuch (Umweltabo) \ Defekte Strassenlampen \ Lärmschutz \ Erteilte Baubewilligung
Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Während der Ferienzeit ist die Gemeindeverwaltung reduziert geöffnet.
Ab Montag, 10. Juli 2017 bis und mit Freitag, 11. August 2017 gelten folgende spezielle Öffnungszeiten: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils geschlossen.
Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Für allfällige Termine setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (062 873 14 09 oder gemeindekanzlei@obermumpf.ch).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Budget 2018
Anträge oder Eingaben für das Budget 2018 sind mit den notwendigen Begründungen und Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2017 dem Gemeinderat Obermumpf einzureichen.
Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins.
Der Gemeinderat
Transportkostenersatz für auswärtigen Schulbesuch (Umweltabo)
Die Gemeinde übernimmt 80% der Transportkosten für den Schulbesuch in Möhlin und Rheinfelden im Schuljahr 2016/2017 (ab August 2016 bis Juli 2017). Dabei sind die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel (Umweltabonnement) massgebend. Die entsprechenden originalen Quittungen sind bis 11. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Finanzverwaltung die IBAN-Nummer der Bank- oder Postverbindung.
Die Finanzverwaltung
Defekte Strassenlampen
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung wieder einmal betreffend defekten Strassenlampen informieren.
Falls Sie eine defekte Strassenlampe zu melden haben, können Sie dies bei der Gemeindekanzlei Obermumpf (062 873 14 09 oder gemeindekanzlei@obermumpf.ch) tun. Die Gemeindekanzlei wird alles Weitere in die Wege leiten.
Der Gemeinderat
Lärmschutz
Gerne erinnern wir die Bevölkerung daran, dass gemäss Polizeireglement der Regionalpolizei Unteres Fricktal in Wohngebieten von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten ist.
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufenlassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.
Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherrschaft: Muhlis und Marina Tug, Obermumpf;
- Bauobjekt: Bau einer Stützmauer mit Sichtschutz;
- Ortslage: Parzelle Nr. 1222 (AGV 462), Mühlacker 15b, Obermumpf
Gemeinderat Obermumpf
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