Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; 2. Wahlgang \ Verfall der Steuern für das Jahr 2016 \ Littering auf dem Gemeindegebiet
Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; 2. Wahlgang
Der 2. Wahlgang für den vakanten Sitz im Gemeinderat Obermumpf wurde auf den 27. November 2016 festgelegt. Im zweiten Wahlgang ist gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. D.h. Die Anmeldung hat bis Mittwoch, 05. Oktober 2016, 12.00 Uhr zu erfolgen.
Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Falls keine oder nur eine Kandidatur vorgeschlagen wird, wird mit separater Publikation eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Das Wahlbüro
Verfall der Steuern für das Jahr 2016
Die provisorischen Steuern 2016 sind bis am 31. Oktober 2016 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 01. November 2016 ein Verzugszins von 5.1 % in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Herzlichen Dank für Ihre prompten Zahlungen.
Die Finanzverwaltung
Littering auf dem Gemeindegebiet
Auf dem Obermumpfer Gemeindegebiet werden in letzter Zeit vermehrt Abfälle jeder Art abgelagert. Diesem Trend gilt es, mit Rücksicht auf unsere Umwelt und zum Wohle unserer Lebensqualität, vehement entgegen zu wirken.
So bitten wir Sie denn dringend, Ihre Abfälle, je nach Art, mit dem offiziellen Kehrichtsack zu beseitigen, in die offizielle Gemeinde-Entsorgungsstelle beim Milchhüsli zu bringen, dem Recycling-Center, Frick, zuzuführen oder den Verkaufsstellen zurück zu geben.
Besten Dank!
Gemeinderat Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»