Ortslage: Parzelle Nr. 302 (AGV 365), Leueren 16, Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 17. August 2017 bis 15. September 2017 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Bauherrschaft: Michael Meyer und Franziska Müller, Obermumpf;
Bauobjekt: Bau eines Carports und Erweiterung des Vorplatzes;
Ortslage: Parzelle Nr. 76 (AGV 140), Hauptstrasse 58, Obermumpf
Gemeinderat Obermumpf
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Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Stille Wahl \ Strassensperrung Hofnet \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Gemeindeverwaltung;...
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachmeldefrist \ Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; Beschlüsse \ Strassensperrung Mumpf