Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Gemeindeverwaltung geschlossen (Nationalfeiertag) \ Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung \ Transportkostenersatz für auswärtigen Schulbesuch (Umweltabo) \ Tierschutz; Lieber bunt als laut \ Sammelstelle ist keine Mülldeponie \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Erteilte Baubewilligung
Gemeindeverwaltung geschlossen (Nationalfeiertag)
Am Montag, 31. Juli 2017 und Dienstag, 01. August 2017 (Nationalfeiertag) bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Mittwoch, 02. August 2017 zu den reduzierten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
In dringenden Fällen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Marco Treier, 076 249 19 82 wenden. Herzlichen Dank.
Die Gemeindeverwaltung
Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Während der Ferienzeit ist die Gemeindeverwaltung reduziert geöffnet.
Ab Montag, 10. Juli 2017 bis und mit Freitag, 11. August 2017 gelten folgende spezielle Öffnungszeiten: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils geschlossen.
Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
Für allfällige Termine setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (062 873 14 09 oder gemeindekanzlei@obermumpf.ch).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Transportkostenersatz für auswärtigen Schulbesuch (Umweltabo)
Die Gemeinde übernimmt 80% der Transportkosten für den Schulbesuch in Möhlin und Rheinfelden im Schuljahr 2016/2017 (ab August 2016 bis Juli 2017). Dabei sind die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel (Umweltabonnement) massgebend.
Die entsprechenden originalen Quittungen sind bis 11. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Finanzverwaltung die IBAN-Nummer der Bank- oder Postverbindung.
Die Finanzverwaltung
Tierschutz; Lieber bunt als laut
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb, den Tieren zuliebe, nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 01. August zu zünden. Herzlichen Dank.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tierschutz.com.
Der Gemeinderat
Sammelstelle ist keine Mülldeponie
Leider wurde vermehrt festgestellt, dass die Sammelstelle beim Milchhüsli als kleine Mülldeponie genutzt wird.
Wir möchten daran erinnern, dass Spiegel, Fensterscheiben, Porzellan usw. nicht in die Glascontainer entsorgt werden können. Diese Gegenstände können beispielsweise beim Re-Center Fricktal, Industriestrasse 16, Frick (Tel. 062 865 66 99), entsorgt werden.
Bei allfälligen weiteren Fragen über die Entsorgung von diversen Materialien gibt das Abfallblatt Auskunft. Dieses wird alle Jahre aktualisiert und in sämtliche Haushaltungen verteilt.
Wir danken für die Bemühung, die Sammelstelle sauber zu halten.
Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw., die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können.
Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: Gottlieb und Rosemarie Dürrenberger, Zuzgen;
- Bauobjekt: Sanierung der Liegenschaft;
- Ortslage: Parzelle Nr. 201 (AGV 51b und 175), Oberdorf 8, Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. Juli 2017 bis 25. August 2017 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherrschaft: Simon Gebhardt, Rheinfelden
- Bauobjekt: Bau von zwei Mehrfamilienhäuser
- Ortslage: Parzelle Nr. 436, Baumgarten, Obermumpf
Gemeinderat Obermumpf
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