Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Einführung des eidgenössischen Grundbuches \ Gemeindeverwaltung geschlossen (Auffahrt) \ Kehrichtabfuhr (Auffahrt) \ Strassensperrung; Baumgarten \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Obermumpf; Grundbuchbereinigung, 1. Publikation
Das Grundbuchamt Laufenburg führt die Bereinigung zur Einführung des eidgenössischen Grundbuches in der Gemeinde Obermumpf durch.
Die Grundeigentümer und Anspruchsberechtigten werden aufgefordert, noch nicht angemeldete, altrechtlich bestehende, d.h. vor dem Jahr 1912 entstandene bzw. ausgeübte Rechte, die im Register noch nicht eingetragen sind, bis am 11. Juni 2018 beim Grundbuchamt Laufenburg schriftlich anzumelden. Bei Nichtanmeldung erfolgt keine Eintragung in das eidgenössische Grundbuch.
Um die Prüfung zu erleichtern, erhält jeder Grundeigentümer im Monat April aktuelle Grundbuchauszüge (Auszüge aus dem Interimregister) über sein Grundeigentum.
Das Verfahren ist kostenlos, Kosten entstehen nur dann, wenn neue Dienstbarkeiten begründet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die dreimonatige Auflage des bereinigten Interimregisters auf dem Grundbuchamt Laufenburg.
Während der Auflagefrist können altrechtliche Rechte letztmals zur Eintragung angemeldet werden.
Grundbuchamt Laufenburg
Gemeindeverwaltung geschlossen (Auffahrt)
Am Donnerstag, 10. Mai 2018 (Auffahrt), und Freitag, 11. Mai 2018 bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Montag, 14. Mai 2018, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet.
In dringenden Fällen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Marco Treier, 076 249 19 82, wenden. Herzlichen Dank.
Die Gemeindeverwaltung
Kehrichtabfuhr (Auffahrt)
Die Kehrichtabfuhr fällt am Donnerstag, 10. Mai 2018 (Auffahrt), aus und wird am Freitag, 11. Mai 2018 nachgeholt.
Der Gemeinderat
Strassensperrung; Baumgarten
In der kommenden Woche findet am Dienstag, 15. Mai 2018 die Krandemontage statt. Die Strasse «Baumgarten» ist an diesem Tag komplett gesperrt.
Vom Mittwoch, 16. Mai 2018, bis Freitag, 18. Mai 2018, werden in der Region um die beiden Mehrfamilienhäuser Baumgarten 2a und 2b, Obermumpf, die Werkleitungsarbeiten durchgeführt. Dies führt dazu, dass die Strassen «Rank» und «Baumgarten» sowie die Kirchgasse teileweise nicht befahrbar sind.
Die Umleitungen sind jeweils signalisiert. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Lukas und Nadia Gürtler, Hofnet 13b, 4324 Obermumpf;
- Bauobjekt: Bau eines Einfamilienhauses;
- Ortslage: Parzelle Nr. 1276, Hinterdorf, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 10. Mai 2018 bis 08. Juni 2018 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw. die den Hydranten verdecken sind zurückzuschneiden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können. Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen.
Gemeinderat Obermumpf
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