Publikationen der Gemeinde Oberhof
Von: Gemeinde Oberhof
Nachrichten aus Oberhof: Ergebnis der Gemeindeversammlung zur Vornahme der Wahlen Amtsperiode 2018/2021 \ Person für Hausaufgabenhilfe gesucht \ Freundschaftstreffen mit Murg-Oberhof \ Verfallanzeigen Steuern
Ergebnis der Gemeindeversammlung zur Vornahme der Wahlen Amtsperiode 2018/2021
s. Anhang
Person für Hausaufgabenhilfe gesucht
Die Schule Oberhof bietet nach den Herbstferien 2017 ein bis zwei betreute Hausaufgabenstunden an. Schulkinder sollten bei Bedarf die Möglichkeit haben, unter Aufsicht und Betreuung ihre Hausaufgaben erledigen zu können.
Damit den Lernenden diese Unterstützung an unserer Schule angeboten werden kann, suchen wir eine geeignete Person, welche sich für diese Anstellung interessiert. Die Stunden werden im Schulhaus erteilt, voraussichtlich am Montag- und Dienstagnachmittag.
Wenn Sie Freude am Umgang mit Kindern haben und Kenntnis über die Anforderungen der Primarstufe besitzen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleiterin Frau Katja Fischer (Tel. 062 877 14 02, Montagmorgen, Dienstagnachmittag, Donnerstag) gerne zur Verfügung.
Freundschaftstreffen mit Murg-Oberhof
Im Rahmen des Freundschaftstreffens werden am Samstag, 16. September die Oberhöfler Rundwanderwege eingeweiht. Treffpunkt ist um 16 Uhr beim Adlerplatz.
Es werden zwei Routen begangen, eine davon ist kinderwagentauglich.
Je nach Witterung findet im Anschluss ein Hock bei den Wittelweihern oder im Vorraum der Kapelle mit Imbiss statt. Das Jugendorchester aus Oberhof/Hänner spielt ein Ständchen.
Am Sonntag, 17, September finden in Murg-Oberhof der Naturpark-Markt sowie das Spiel ohne Grenzen statt.
Details zu den beiden Anlässen können der Broschüre entnommen werden, welche in alle Haushaltungen verteilt wurde und auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden kann.
Verfallanzeigen Steuern
Ende September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Restbetrag ist per 31.10.2017 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1.11.2017 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2018 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regionale Steueramt in Frick (Tel. 062 865 28 90 oder steuern@frick.ch). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2017 0,1%.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2017 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Wölflinswil/Oberhof. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden.
Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2017 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis zum 31.10.2017 begleichen.
Gemeinde Oberhof
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»