Publikationen der Gemeinde Oberhof
Von: Gemeinde Oberhof
Nachrichten aus Oberhof: Adventsfenster \ Anspruch auf Prämienverbilligung 2018 schon geltend gemacht? \ Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Gemeindeverwaltung \ Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf frisch ab Feld \ Abgabe Mäuseschwänze \ Weihnachtsbaumverkauf
Adventsfenster
Die Adventsfenster in Oberhof und Wölflinswil haben bereits Tradition. Die Eröffnung der Fenster ist jeweils um 18 Uhr. Diese werden „still“ oder mit einer kleinen Verpflegung (Tee, Punsch, Zopf oder Guetzli) eröffnet.
- Oberhof: Eröffnung bei allen ungeraden Zahlen.
Wölflinswil: Eröffnung bei allen geraden Zahlen
Die Übersicht über die verschiedenen Fenster kann auf der Webseite der Gemeinde (Anlässe) heruntergeladen werden.
Gönnen Sie sich einen Spaziergang und besichtigen Sie die tollen Adventsfenster.
Anspruch auf Prämienverbilligung 2018 schon geltend gemacht?
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Weil das Online-Verfahren in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt wurde, fand ausnahmsweise ein zweiter Codeversand statt.
Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Sonntag, 31. Dezember 2017 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2018 verwirkt.
Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2018 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) einen Code.
Bestellungen sind bis am Freitag, 15. Dezember 2017 möglich. Für Unterstützung wenden Sie sich an die SVA-Zweigstelle unserer Gemeinde.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2017 veröffentlicht.
Ortsbürgergemeinde
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 114.
Für die abschliessende Beschlussfassung erforderlich (1/5): 23 Stimmen
Anwesend: 27 Stimmberechtigte
- Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 22.06.2017
- Genehmigung Budget 2018
Einwohnergemeinde
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 411.
Für die abschliessende Beschlussfassung erforderlich (1/5): 83 Stimmen
Anwesend: 62 Stimmberechtigte
- Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 22.06.2017
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht Familie Amir und Teuta Amiti-Uzairi
- Genehmigung Satzungsänderungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg
- Genehmigung des Reglements über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
- Bewilligung Kredit Ersatz Wasserleitung Geerenweg – Stampi Wölflinswil CHF 100‘000
- Bewilligung Ersatz Wasserleitung Grundweg – Bangerten – Ringmatt Wölflinswil CHF 240‘000
- Bewilligung Erarbeitung GEP 2. Generation CHF 172‘800
- Zustimmung Verlängerung zinsloses Darlehen über CHF 20‘000 an die Gasthof Adler Oberhof AG
- Bewilligung Kredite Sanierung WC-Anlagen Schulanlage Moos a) CHF 167‘400 Sanierung WC-Anlage im Erdgeschoss b) CHF 95‘600 Sanierung WC-Anlage im Untergeschoss
- a) Zustimmung zur linearen Kürzung der Aufwertungsreserve,
b) Zustimmung zum Budget 2018 mit einem Steuerfuss von 125 %
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst. Der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Oberhof (Traktandum 2) ist unmittelbar nach der Abstimmung in Rechtkraft erwachsen. Die übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Fünftel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf Referendumsfrist: 8. Januar 2018. Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 8. Dezember (Maria Empfängnis) geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Tel. 079 934 75 71. Besten Dank für das Verständnis.
Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf frisch ab Feld
Am Samstag, 9. Dezember, zwischen 10 und 12 Uhr sowie am Samstag, 16. Dezember, zwischen 10 und 14 Uhr, können Interessierte einen Jurapark-Weihnachtsbaum in der Christbaumkultur Kreuzmatt in Wölflinswil aussuchen. Dieser wird sogleich zur Mitnahme gefällt.
Der Weihnachtsbaum wurde vom Forstbetrieb Wölflinswil-Herznach-Oberhof-Ueken im Jurapark Aargau kultiviert. Dabei wird auf eine ökologische Produktion Wert gelegt. Nordmannstannen werden zum Preis von Fr. 30 pro Meter verkauft.
Wählen Sie zur weihnachtlichen Einstimmung für die ganze Familie Ihren Baum im Feld aus.
Abgabe Mäuseschwänze
Mäusefänger aufgepasst! Am Donnerstag, 14. Dezember, zwischen 16.30 und 17.30 Uhr können die Mäuseschwänze im Untergeschoss des Anbaus der Schulanlage Moos abgegeben werden.
Weihnachtsbaumverkauf
Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf (Rottannen) findet am Freitag, 15. Dezember, von 16 bis 16.30 Uhr beim alten Gemeindehaus in Wölflinswil statt.
Gemeinde Oberhof
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