Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Hundetaxe 2016 \ Baugesuch
Hundetaxe 2016
Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2016 werden im Mai verschickt. Bitte melden Sie sich bis am 25. April 2016, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen. Gemäss Regierungsratsbeschluss beträgt die Hundetaxe neu CHF 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Weiter werden die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass es Pflicht ist, sämtliche Änderungen, die den Hund betreffen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod usw.), an die Hundedatenbank AMICUS, Bern, Tel. 0848 777 100, (www.amicus.ch) zu melden. Eine Neuregistrierung kann nur über eine schweizerische Tierpraxis durchgeführt werden.
Alle Änderungen müssen ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.
Für die Anmeldung eines Hundes muss der Impfausweis sowie der Sachkundenachweis vorgelegt werden. Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter haben vor der Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs und anschliessend, innerhalb eines Jahres, einen Praxiskurs zu besuchen.
Ebenso müssen Ersthundehalter sich bei der Gemeinde registrieren lassen, erst danach kann der Hund beim Tierarzt gechipt werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, die nachweislich bereits einen Hund hatten, müssen mit ihrem neuen Hund innerhalb eines Jahres nur den Praxiskurs absolvieren.
Baugesuch
- Bauherrschaft: B. Schwarb AG, Dorfstrasse 41, 4333 Münchwilen
- Projektverfasser: Winter Architekten AG, 4333 Münchwilen
- Lage: Parzelle 1783 / Zürcherstrasse, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Gewerbegebäude, Fitnesscenter
Auflage: 13. April 2016 bis 13. Mai 2016 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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