Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Bundesfeier \ Münchwiler Fähnlein \ Temporäre Führung des Sozialdienstes Eiken durch die Gemeinde Münchwilen \ Feuerverbot
Durchführung Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet am 01. August 2015 auf dem Dorfplatz statt. Der Gemeinderat hat die Bewilligung zur Sperrung der Dorfstrasse von der Kreuzung Hofmattstrasse / Alte Rebenstrasse bis zum Schulweg erteilt.
Die Sperrung erfolgt vom Freitagnachmittag, 31. Juli 2015, 15.00 Uhr, bis am Sonntagabend, 02. August 2015, ca. 18.00 Uhr. Eine Umleitung wird signalisiert.
Ausserdem bewilligte der Gemeinderat eine Freinacht sowie die Durchschaltung der Strassenbeleuchtung vom 01. auf den 02. August 2015.
Gemeinderat und Feuerwehrverein freuen sich auf eine gesellige Bundesfeier zu Ehren der Schweiz und hoffen auf zahlreiche Münchwilerinnen und Münchwiler an diesem Anlass.
Münchwiler Fähnlein
Damit auch dieses Jahr am 01. August die Gärten der Münchwiler Einwohner besonders schön geschmückt sind, bietet die Gemeinde erneut Münchwiler Fähnlein an.
Beziehen Sie auf der Gemeindeverwaltung die Fähnlein zum Sonderpreis:
- 1 Stück CHF 3.-
- 2 Stück CHF 5.-
Temporäre Führung des Sozialdienstes Eiken durch die Gemeinde Münchwilen
Die Gemeinderäte Eiken und Münchwilen haben vereinbart, dass der Gemeindesozialdienst Eiken bis Ende des Jahres 2015 von der Gemeindeverwaltung Münchwilen geführt wird. Manuela Riner wird somit einen Teil ihres Pensums im Gemeindehaus Eiken einsetzen. Grund für diese temporäre Führung ist ein personeller Engpass bei der Gemeindekanzlei Eiken.
Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe verboten - Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Kantonspolizei und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag, 27. Juli 2015 eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen.
Hinsichtlich der 1.-August-Feiern werden ab Dienstag, 28. Juli 2015 offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand verboten. Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufrechterhalten.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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