Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Schulhauseinweihung \ Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes Erschliessung Lienechtweg \ Zusammenschluss der Feuerwehren Eiken-Sisseln und Münchwilen – Terminvoranzeige Informationsveranstaltung \ Baugesuch
Schulhauseinweihung
Nach langen Vorbereitungen und vielen Sitzungen präsentierte der Gemeinderat an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 21. März 2014 den Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses. Dieser wurde gutgeheissen.
Am 10. Juni 2014 wurden die provisorischen Schulbauten (Container) aufgebaut und am 3. Juli 2014 durch die Schule bezogen.
Am 8. Juli 2014 begannen die Bauarbeiten und konnten rechtzeitig vor den Sommerferien 2015 abgeschlossen werden. Nach einer Bauzeit von nur 12 Monaten konnte das neue Schulhaus am 4. Juli 2015 bezogen werden.
Am Samstag, 29. August 2015, findet ab 10.30 Uhr auf dem Areal des Schulhauses eine Feier mit tollem Rahmenprogramm statt!
Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher.
OK und Gemeinderat Münchwilen
Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes Erschliessung Lienechtweg
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Münchwilen, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: Diverse
- Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
- Bauvorhaben: Erschliessung Lienechtweg; Bauprojekt / Beitragsplan
- Parzelle-Nr./Lage: 422, 433, 588, 590, 591, 1241, 1244, 1245, 1250 und 1788; Lienechtweg / Lienechtstrasse
Auflagefrist Bauprojekt und Beitragsplan: 26. August 2015 bis 25. September 2015.
a) gegen das Bauprojekt können gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten
b) Gegen den Beitragsplan kann gemäss § 35 Abs. 2 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einsprache erhoben werden. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten.
Einsprachen / Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist, getrennt für
a) Bauprojekt und
b) Beitragsplan mit Kostenverteiler, schriftlich dem Gemeinderat Münchwilen einzureichen.
Münchwilen, 25. August 2015
Gemeinderat
Zusammenschluss der Feuerwehren Eiken-Sisseln und Münchwilen – Terminvoranzeige Informationsveranstaltung
Die Verhandlungen für den Zusammenschluss zur Feuerwehr Sisslerfeld wurden wieder aufgenommen. Die Gemeinderäte laden Sie herzlich zur gemeinsamen Informationsveranstaltung ein.
Diese findet am Freitag, 30. Oktober 2015, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrmagazin Eiken, statt.
Wir freuen uns auf viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner!
Die Gemeinderäte Eiken, Münchwilen und Sisseln
Baugesuch
- Bauherrschaft: Erika und Jörg Stocker, Bachstrasse 6, 4333 Münchwilen
- Lage: Parzelle 1433 / Bachstrasse 6
- Bauvorhaben: Gartenhaus
Auflage: 26. August 2015 bis 25. September 2015 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten
Gemeindekanzlei Münchwilen
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