Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes Erschliessung Hübel; Gemeinderainweg \ Kaminfegerkonzession; Amtliche Anzeige
Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes Erschliessung Hübel/Gemeinderainweg
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Münchwilen, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: Diverse
- Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
- Bauvorhaben: Erschliessung Hübel / Gemeinderainweg; Bauprojekt / Beitragsplan
- Parzelle-Nr./Lage: 546, 550, 552, 554, 563, 565, 566, 569, 579, 581, 1086, 1295, 1335, 1386, 1803, 1805, 1808, 1809; Hübel / Gemeinderainweg
Auflagefrist Bauprojekt und Beitragsplan: 20. März 2017 bis 19. April 2017.
a) gegen das Bauprojekt können gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten.
b) Gegen den Beitragsplan kann gemäss § 35 Abs. 2 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einsprache erhoben werden. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten.
Einsprachen / Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist, getrennt für
a) Bauprojekt und
b) Beitragsplan mit Kostenverteiler, schriftlich dem Gemeinderat Münchwilen einzureichen.
Kaminfegerkonzession / Amtliche Anzeige
Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in der Gemeinde Münchwilen die
- Konzession für den Kaminfegerdienst
per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
1. die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
2. einen guten Leumund
3. den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
4. ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
5. die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
6. die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
7. derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
8. die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
9. die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
10. die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
11. die bisherige Tätigkeit
12. Referenzen
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis spätestens 31. Mai 2017 dem Gemeinderat Münchwilen, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen.
Nähere Auskünfte erteilt Ressortvorsteher Willy Schürch oder Gemeindeschreiber Daniel Sonderegger (062 866 60 30).
Gemeinderat Münchwilen
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