Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Hundetaxe 2018 \ Abfallentsorgung allgemein
Hundetaxe 2018
Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2018 werden im Mai verschickt. Bitte melden Sie sich bis am 27. April 2018, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen. Gemäss Regierungsratsbeschluss beträgt die Hundetaxe CHF 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Weiter werden die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass es Pflicht ist, sämtliche Änderungen, die den Hund betreffen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod usw.), an die Hundedatenbank AMICUS, Bern, Tel. 0848 777 100, (www.amicus.ch) zu melden. Eine Neuregistrierung kann nur über eine schweizerische Tierpraxis durchgeführt werden.
Alle Änderungen müssen ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Für die Anmeldung eines Hundes muss der Impfausweis vorgelegt werden.
Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter haben vor der Anschaffung eines Hundes, einen Theoriekurs und anschliessend, innerhalb eines Jahres, einen Praxiskurs zu besuchen.
Ebenso müssen Ersthundehalter sich bei der Gemeinde registrieren lassen, erst danach kann der Hund beim Tierarzt gechipt werden.
Abfallentsorgung allgemein
Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Donnerstag statt.
Der Kehricht muss in fest verschnürten Säcken oder in 800-Liter-Containern, mit den entsprechenden Gebührenmarken versehen, ab 07.00 Uhr bereitgestellt werden. Für die Abfallsäcke sind die entsprechenden Marken zu verwenden.
Es fällt auf, dass vermehrt für einen 17l Abfallsack die 35l Gebührenmarke halbiert verwendet wird.
Abfall-Gebührenmarken können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Poststelle Stein sowie im Volg Eiken bezogen werden.
Weitere Hinweise zur Entsorgung finden Sie im Abfallkalender, welcher bei der Gemeindekanzlei bezogen werden kann oder auf der Homepage abrufbar ist:
http://www.muenchwilen-ag.ch/documents/Entsorgungskalender2018.pdf
Gemeindekanzlei Münchwilen
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