Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Münchwiler „Kraftwerk“ am Netz \ Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern \ Leinenpflicht für Hunde \ Öffnungszeiten über Ostern
Münchwiler „Kraftwerk“ am Netz
Der Schulhaus Neu- und Umbau in Münchwilen noch nicht abgeschlossen, dennoch kann nach nur acht Monaten Bauzeit die Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach Ende März in Betrieb genommen werden.
Die neue Photovoltaikanlage erzeugt Strom für rund 12 Einfamilienhäuser und liefert diesen mit einem Code versehen in das normale Stromnetz. Mit einer kleinen Steckdosenlampe die den Code entschlüsselt, kann jeder Bürger von Münchwilen mit einem grünen Licht feststellen, ob erneuerbare Energie vom Schulhausdach bezogen wird.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Lampen zum Selbstkostenpreis abzugeben.
Interessierte Bürger von Münchwilen können die Steckdosenlampen zum Preis von Fr. 25.- auf der Gemeindekanzlei am Mittwoch, 01. April, ab 09.00 Uhr, beziehen. Die ersten fünf Einwohner von Münchwilen erhalten die schmucke Lampe kostenlos.
Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 01. April bis 31. Oktober verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Ebenfalls sind das freie Laufenlassen von Hunden auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze bestehen nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindekanzlei bleibt vom Freitag, 03. April bis und mit Montag, 06. April 2015 infolge der Osterfeiertage geschlossen. Die Gemeindekanzlei bittet um Verständnis. In dringenden Fällen erhalten Sie Auskunft unter Tel. 062 866 60 30.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Feiertage.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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