Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Hundetaxe 2015 \ Krankenkassenprämienverbilligung
Hundetaxe 2015
Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2015 werden im Mai verschickt. Die Hundetaxe beträgt auch und diesem Jahr CHF 115.- und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Weiter werden die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass es Pflicht ist, sämtliche Änderungen, die den Hund betreffen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod usw.), an die Zentrale Datensammelstelle ANIS, Morgenstrasse 123, Bern, Tel. 031 371 35 30, info@anis.ch , zu melden. Eine Neuregistrierung kann nur über eine schweizerische Tierpraxis durchgeführt werden.
Alle Änderungen müssen ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Für die Anmeldung eines Hundes muss der Impfausweis sowie der Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter haben vor der Anschaffung eines Hundes, einen Theoriekurs und anschliessend, innerhalb eines Jahres, einen Praxiskurs zu besuchen. Hundehalterinnen und Hundehalter, die nachweislich bereits einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nur den Praxiskurs absolvieren.
Krankenkassenprämienverbilligung
Haben Sie das Prämienverbilligungsformular schon abgegeben?
Das Antragsformular wurde im März zugestellt. Bis spätestens Ende Mai muss das Formular mit der aktuellen Krankenkassenpolice sowie der letzten definitiven Steuererklärung auf der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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