Nachrichten aus Münchwilen: Pascal Soult, befristete Anstellung im Werkdienst \ Baugesuche \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Pascal Soult, befristete Anstellung im Werkdienst Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls von Robert Brunner, Leiter Werkdienst hat der Gemeinderat nach Verstärkung / Unterstützung im Werkdienst gesucht. Für eine befristete Zeit vom 10. April 2017 bis 30. September 2017 konnte der Gemeinderat Pascal Soult als Mitarbeiter Werkdienst anstellen. Er ist in Münchwilen bestens bekannt und hat hier seine Lehrzeit (2013-2016 + Weiterbeschäftigung von 2 Monaten) absolviert. Gemeinderat und Verwaltung heissen Pascal Soult bereits heute herzlich willkommen und wünschen ihm viel Freude bei seiner Tätigkeit.
Baugesuche
Bauherrin und Grundeigentümerin: Schmid-Bitter Nicole und Thomas, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen
Projektverfasser: Felix Hurt Architekturbüro, Hauptstrasse 30, 4322 Mumpf
Auflage: 22. März 2017 bis 21. April 2017 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Münchwilen einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bauherrin und Grundeigentümerin: Muchenberger Thomas und Romana, Dorfstrasse 22, 4333 Münchwilen
Projektverfasser: Muchenberger Thomas und Romana, Dorfstrasse 22, 4333 Münchwilen
Lage: Parzelle 1337, Dorfstrasse 22
Bauvorhaben: offener Allwetterpavillon ohne Fundament
Auflage: 22. März 2017 bis 21. April 2017 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Münchwilen einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden. Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw. die den Hydranten verdecken sind zurückzuschneiden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können. Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen. Gemeindekanzlei Münchwilen
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