Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Sirenentest 2015 \ Renaturierung Bustelbach - Auflage Rodungsgesuch \ Baugesuch
Sirenentest 2015
Am Mittwochnachmittag, 04. Februar 2015, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Renaturierung Bustelbach - Auflage Rodungsgesuch
Das für das obige Wasserbauprojekt erforderliche Gesuch einer temporären Rodung liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 28. Januar bis 26. Februar 2015, in den Gemeindeverwaltungen Münchwilen und Stein öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben.
Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Landschaft und Gewässer
Baugesuch
- Bauherrschaft: Anna Meier, Vorstadt 227, 5072 Oeschger
- Bauobjekt / Lage: Zürcherstrasse 16, 4333 Münchwilen, Parz. 361
- Bauvorhaben: Heizungssanierung (Wärmepumpe)
Auflage: 28. Januar 2015 bis 27. Februar 2015 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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