Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Baugesuch \ Verfallanzeige der Steuern 2016
Baugesuch
- Bauherrschaft: ERNE AG Holzbau, 4332 Stein
- Grundeigentümer: ERNE AG Holzbau, 4332 Stein
- Projektverfasser: ERNE AG Holzbau, 4332 Stein
- Lage: Parzelle 1316 / Breitenloh 2, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Abbruch von diversen Anbauten und energetische Sanierung bestehender Hallen
Auflage: 29. September 2016 bis 28. Oktober 2016 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Verfallanzeige der Steuern 2016
Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2016 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2016 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2017 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, wenden Sie sich an das Regiosteueramt Eiken-Münchwilen (Tel. 062 865 35 14). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Können Sie den offenen Steuerbetrag bis Ende Oktober 2016 nicht bezahlen oder wünschen Sie Ratenzahlungen, dann wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen in Münchwilen (Tel. 062 866 60 30). Wir finden eine Lösung. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2016 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 bis zum 31. Oktober 2016 begleichen.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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