Nachrichten aus Möhlin: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Gemeindeverwaltung; Schulverwaltung und Bibliothek geschlossen! \ Baugesuchspublikation
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind in die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf die Parzellengrenze zur Strasse oder bei Gehwegen, auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. Die verfügten Sichtzonen bei Einmündungen von öffentlichen Strassen sind freizuhalten und ebenfalls zurückzuschneiden. Für den Rückschnitt wird eine Frist von 30 Tagen, ab der öffentlichen Publikation, eingeräumt (bis 14. Oktober 2017). Nach Ablauf dieser Frist werden die Liegenschaften durch ein externes Büro kontrolliert und die Restanzen der nicht erledigten Rückschnitte erfasst. Diese Eigentümer erhalten den Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Die Abteilung Bau und Umwelt dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.
Gemeindeverwaltung / Schulverwaltung und Bibliothek geschlossen! Am Freitag, 15. September 2017 findet der Personalausflug statt. Die Schulverwaltung, die Bibliothek und das Gemeindehaus sowie der Werkhof der Gemeinde Möhlin bleiben deshalb geschlossen. In dringenden Fällen ist das Personal über folgende Notfallnummern erreichbar:
Die Wasserversorgung ist besetzt und über Natel: 079 408 19 78 erreichbar
Die Kläranlage ist besetzt und über Natel: 079 389 23 09 erreichbar
Alle übrigen Notfälle: 079 831 93 48 (Werkhof)
Notfallnummer Todesfall: 061 851 43 43
Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal danken für Ihr Verständnis.
Baugesuchspublikation Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 14.09.2017 bis 16.10.2017 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Bauherrschaft: Rilind und Remzije Selmani-Pajaziti, Ahornstrasse 3, 4313 Möhlin
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