SAB für zweite Röhre am Gotthard
Von: mm/f24.ch
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) unterstützt den Vorschlag des Bundesrates für den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard. Für den alpenquerenden Güterschwerverkehr fordert die SAB, dass das Verlagerungsziel neu definiert und weitere flankierende Massnahmen ergriffen werden.
Der Vorstand der SAB hat sich anlässlich seiner letzten Sitzung mit der Frage der Sanierung des Strassentunnels am Gotthard auseinandergesetzt. Die SAB hat dabei die verschiedenen Varianten zum weiteren Vorgehen analysiert.
Für die SAB kommt eine einfache Sanierung des bestehenden Tunnels mit längerer Vollsperrung von bis zu drei Jahren nicht in Frage. Das wäre, so gemäss SAB eine unzumutbare Einschränkung für die Bewohner des Kantons Tessin wie auch für die Transitreisenden. Der Gotthard-Strassentunnel erbringe eine zentrale Leistung im europäischen Nord-Süd Verkehr.
Die Sperrung, so die Arbetitsgemeinschaft würde zudem zu einem erhöhten Umwegverkehr über den San Bernardino und Simplon führen und damit die Kantone Graubünden und Wallis zusätzlich belasten. Die SAB kommt deshalb zum Schluss, dass die Planungsarbeiten für eine zweite Röhre unverzüglich an die Hand genommen werden sollten.
Nach dem Bau der zweiten Röhre soll die bestehende Röhre saniert und beide Röhren mit je einer Spur in Betrieb genommen werden. Eine Kapazitätsausweitung fände dadurch nicht statt. Die einschränkenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Alpenschutzartikel) und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz könnten somit eingehalten werden.
Verlagerungsziel neu festlegen
Der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verpflichtet die Schweiz, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Im Güterverlagerungsgesetz wird dieses Ziel insofern präzisiert, als 650’000 LKW-Fahrten pro Jahr zugelassen sind. Der letzte Verlagerungsbericht des Bundesrates zeigt, dass dieses Ziel auch nach Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels nicht erreicht werden kann. Aktuell überqueren rund 1,2 Mio. Lastwagen jährlich die Alpenübergänge.
Der Gotthard-Basistunnel weist ein zusätzliches Verlagerungspotenzial von höchstens 90’000 Fahrten auf. Damit kann das Verlagerungsziel nie erreicht werden. Die SAB zieht deshalb für die Verlagerungspolitik folgende Konsequenzen:
- Das Parlament soll das Güterverlagerungsgesetz anpassen und einen höheren, realistischeren Zielwert festlegen.
- Die Arbeiten für die Einführung marktwirtschaftlicher Instrumente zur Lenkung der Verkehrsverlagerung müssen intensiviert werden. Mögliche Instrumente sind eine international abgestimmte Alpentransitbörse oder auch die Einführung einer Alpentransitabgabe bei gleichzeitiger Senkung der LSVA.
- Die Verhandlungen mit Deutschland und Italien sind zu intensivieren, damit die Zubringerstrecken und Verladeterminals in diesen beiden Staaten rasch realisiert werden.
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