Zur Regulierung des Wolfbestandes möchte die Kommission Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) den Handlungsspielraum im Rahmen der Berner Konvention möglichst weitgehend ausnutzen. Für die umfassende Beurteilung will sie deshalb die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Jagdgesetzes abwarten.
Die UREK-S hat beschlossen, den Entscheid zur Standesinitiative des Kantons Wallis «Wolf. Fertig lustig!», die die Jagd auf den Wolf ermöglichen möchte und von der Schwesterkommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen wurde, erst in Kenntnis der Vorlage zur Umsetzung der Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) zu fällen. Englers Motion beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf für die Anpassung des Jagdgesetzes (Art. 7 JSG) zum Zwecke der Bestandesregulierung bei Wolfspopulationen vorzulegen. Voraussichtlich wird der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf dazu bis zum Sommer 2017 dem Parlament vorlegen.
In der Diskussion rund um die Bestandesregulierung beim Wolf strich die Kommission hervor, der Spielraum im Rahmen der Berner Konvention müsse weitestgehend ausgeschöpft werden.
Zudem regt sie an anzustreben, den Schutzstatus des Wolfes bei der Berner Konvention zurückzustufen (Wechsel von der Liste der streng geschützten zur Liste der geschützten Tierarten). Damit könnte der Wolf gleich behandelt werden wie z. B. der Luchs oder der Steinbock, und weitergehende Massnahmen für die Bestandesregulierung wären möglich. Die Kommission erwartet vom Bundesrat ein entsprechendes, internationales Engagement.
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