Ab heute, 1. Dezember 2017 ist die neue Vignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Orange metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist blau, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
Die vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Januar 2019 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden.
Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Direkt auf die Scheibe kleben Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien auf das Fahrzeug an der vorgeschriebenen Stelle geklebt werden: bei Personenwagen auf der Innenseite der Windschutzscheibe am Rand; bei Anhängern und Motorrädern an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil.
Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Wiederverwendung wird geahndet Es ist zwar nicht verboten, überzählige, unbenutzte Vignetten im Kleinanzeigenmarkt oder über eine Internetplattform zu verkaufen. Häufig werden allerdings bereits benutzte und somit entwertete oder präparierte Vignetten angeboten. Wer eine solche Vignette verwendet, macht sich strafbar.
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