Zahl der Ausweisentzüge 2017 stabil
Von: mm/f24.ch
In rund 84‘700 Fällen mussten Fahrzeuglenkerinnen oder Fahrzeuglenker letztes Jahr in der Schweiz ihren Schweizer Führerausweis oder andere Ausweise wie den Lernfahrausweis abgeben. Das ist etwas weniger als im Vorjahr. Die Hauptgründe für einen Ausweisentzug waren wie in den vorangegangenen Jahren überhöhte Geschwindigkeit und Fahren im angetrunkenen Zustand. Dies zeigen die neuen Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).
Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2017 die Anzahl der Ausweisentzüge in etwa stabil geblieben. Sie hat sich auf 84‘727 reduziert (minus 534 Fälle). Bei 1‘312 der im Jahr 2017 entzogenen Ausweise handelt es sich um Annullierungen von Führeraus-weisen auf Probe. Im Jahr 2016 waren es noch 1‘432 Annullierungen, also rund acht Prozent mehr.
In den meisten Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen. Die Anzahl dieser Entzüge beträgt insgesamt 28‘449. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 2,7 Prozent. Damit setzt sich bei den Ausweis-entzügen aufgrund von Geschwindigkeitsdelikten der rückläufige Trend seit 2010 fort.
In 13‘620 Fällen wurde der Ausweis aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss entzogen. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist das ein Rückgang von rund zehn Prozent. Die Zahl der Entzüge aufgrund von Angetrunkenheit sinkt seit dem Jahr 2010 kontinuierlich. Das gegenteilige Bild zeigt sich bei den Ausweisentzügen aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss. Seit dem Jahr 2009 steigen diese Fälle stetig an und zählten 5'047 Fälle im Jahr 2017. Im Vergleich zum 2016 ist das ein Plus von acht Prozent.
Bei jenen Fällen, in denen sich Personen aufgrund der Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen nicht zur Teilnahme am Strassenverkehr eignen, ist hingegen ein Rückgang der Ausweisentzüge zu verzeichnen. Der Rückgang beläuft sich auf 21 Prozent bei Ausweisentzügen aufgrund von Alkoholabhängigkeit (1‘721 Entzüge im Jahr 2017) und auf sechs Prozent bei Drogensucht (3‘226 Entzüge im Jahr 2017).
Unaufmerksamkeit und Ablenkung
In 8‘411 Fällen wurde der Ausweis aufgrund der Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit, in 1‘662 Fällen aufgrund von Ablenkung (beispielsweise durch Telefonieren, Surfen am Smartphone oder Essen) entzogen. Dies entspricht in beiden Fällen einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr – bei Unaufmerksamkeit um vier Prozent, bei Ablenkung um knapp zwei Prozent.
Während sich bei der Anzahl der Ausweisentzüge aufgrund von Unaufmerksamkeit der rückläufige Trend seit 2012 weiter fortsetzt, findet der massive Anstieg der Ausweisentzüge aufgrund von Ablenkung seit 2013 (plus 88 Prozent zwischen 2013 und 2016) vorerst ein Ende.
Im Jahr 2017 wurde in 6‘004 Fällen der Ausweis entzogen, weil sich die Fahrzeuglenkenden aufgrund von Krankheit und Gebrechen nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr eigneten. In 1‘257 Fällen waren die betroffenen Personen in den Altersklassen 70 bis 74 Jahre; in 2‘157 Fällen 75 Jahre oder älter. In diesen beiden Altersklassen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um knapp zwölf bzw. um knapp sechzehn Prozent. Bei den unter 70-jährigen Personen ist die Zahl der Ausweisentzüge hingegen um rund vier Prozent auf 2‘590 gesunken.
Entzüge von ausländischen Führerausweisen
Neben den 84‘727 Entzügen von Schweizer Ausweisen im Jahr 2017 wurden 20‘816 ausländische Führerausweise aberkannt. Gegenüber dem Vorjahr mit 20‘482 Aberkennungen ist das ein leichter Anstieg von knapp zwei Prozent. Häufigster Grund für die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises waren im Jahr 2017 Geschwindigkeitsdelikte.
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