Schweiz für eingeschränkten Walfang
Von: mm/f24.ch
Die 64. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Panama City (Panama) statt und dauert vom 2. bis 6. Juli 2012. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Schweiz für eingeschränkten Walfang (Foto: Urs Flükiger / pixelio.de)
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Für den kommerziellen Walfang besteht seit 1986 ein Walfangmoratorium der IWC.
An der Jahrestagung 2012 wird unter anderem die Diskussion weitergeführt, ob der IWC sich in erster Linie den Schutz der Wale oder eine geregelte Waljagd zur Hauptaufgabe machen soll. Es werden neueste Schätzungen über die Grössen diverser Walbestände gemacht.
Ebenso werden die Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse oder die Schutzgebiete ein Thema sein. Die Bestandesschätzungen gewisser Arten sind dieses Jahr von besonderer Bedeutung, da in Panama die Fangquoten für die indigenen Völker für die kommenden Jahre festgelegt werden müssen.
Die Schweiz wird wie bisher in der Internationalen Walfangkommission besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch, weiterhin die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Partners spielen zu können, wenn die Standpunkte unter den 89 Mitgliedstaaten des IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht schaden und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden.
Die Schweiz vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass auch das Management der so genannten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler) in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte. Weiter befürwortet die Schweiz die Einrichtung neuer Walschutzzonen - unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten unterstützt werden. Zudem ist sie bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten und befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale.
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