Auf die Strasse darf man nur mit Segways
Von: mm/f24.ch
Stehroller (z.B. Segway, Hoverboards und Monowhells) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Gerade jetzt, wenn die Tage wieder länger werden und die Temperaturen steigen, werden Stehroller wieder vermehrt auf den Schweizer Strassen und Trottoirs anzutreffen sein.
Nur mit Segways sind auf öffentlichen Strassen erlaubt
Doch vielen Besitzern ist nicht bewusst, dass die meisten Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen sind. Dies vermutlich, weil man solche Geräte problemlos kaufen kann und der Verkäufer nicht über die eingeschränkte Anwendung informiert.
Seit dem Jahr 2015 werden Stehroller, Skateboards oder Trottinetts mit Elektromotor rechtlich den leichten E-Bikes gleichgestellt. Wie E-Bikes dürfen Stehroller nicht auf dem Trottoir verkehren, sondern nur auf dem Radstreifen. Ausgenommen sind gehbehinderte Personen, welche mit einem solchen Roller unterwegs sind.
Nur Geräte, welche Typengeprüft sind (durch das Bundesamt für Strassen ASTRA) und eine „Töfflinummer“ tragen, sind auf öffentlichem Grund zugelassen. Zurzeit ist der Segway der einzige Stehroller, welcher eine Typengenehmigung hat.
Alle anderen Stehroller (Hoverboards, Monowhells etc.) dürfen deshalb nur auf einem abgesperrten Areal benutzt werden. Für den Gebrauch eines Stehrollers oder eines ähnlichen Gerät muss man mindestens 16 Jahre alt sein oder den Führerschein der Kategorie M oder G besitzen (ab 14 Jahren).
Mit einem nicht zugelassen Stehroller sollte nicht auf öffentlichem Grund gefahren werden: Es drohen hohe Bussen und bei einem Unfall besteht das Risiko, dass kein Versicherungsschutz besteht. Vor dem Kauf ist deshalb immer abzuklären, ob das Gerät typengeprüft ist und ob es für den Gebrauch im öffentlichen Verkehr zugelassen ist, rät der Konsumentenschutz Schweiz.
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