Abschuss eines Wolfes verfügt
Von: lid/f24.ch
Die beiden Kantone Tessin und Graubünden haben in gegenseitiger Absprache eine Abschussverfügung für den Wolf M75 erlassen. Diese ist auf 60 Tage befristet.
Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar 2017 hat ein Wolf im Bündnerland und im Tessin mehr als 40 Schafe gerissen. In drei Fällen konnte aufgrund von genetischen Analysen ein und derselbe Wolfsrüde M75 als Verursacher identifiziert werden, teilt der Kanton Graubünden mit.
Gemäss Eidgenössischer Jagdverordnung kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilt werden, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt unter anderem dann vor, wenn in seinem Streifgebiet innerhalb eines Monats mindestens 25 Nutztiere, trotz Herdenschutzmassnahmen, getötet werden. Schäden, die auf dem Gebiet von zwei oder mehreren Kantonen entstanden sind, haben die betroffenen Kantone koordiniert zu beurteilen.
Der WWF bedauert die erteilte Abschussbewilligung der Kantone Graubünden und Tessin für einen Wolf. Er will die beiden Abschussdossiers prüfen und behält sich rechtliche Schritte vor.
Es scheine zwar, dass der Wolf M75 ein gewisses Geschick im Überwinden von Herdenschutzmassnahmen oder Barrieren gezeigt habe. Gleichzeitig sei aber unklar, ob der Herdenschutz im Tessin gemäss Vorgaben vom Bund umgesetzt wurden. Auf einen vom WWF eingereichten parlamentarischen Vorstoss im Tessin, der Transparenz über die Risse und die vorliegende Herdenschutzsituation im Tessin forderte, sei nie eingegangen worden.
Gerade im Tessin stecke der Herdenschutz heute noch in den Kinderschuhen, obwohl es im Kanton bereits seit zehn Jahren immer wieder Wölfe gebe. Der WWF fordert deshalb umfassende und flächendeckende Herdenschutzmassnahmen insbesondere in diesem Gebiet, denn der nächste Wolf kommt bestimmt.
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