Die bisherige Autobahnvignette soll durch eine elektronische Erhebungsform ersetzt werden. Der Jahrespreis von 40 Franken bleibt unverändert. Rabatte für eine kürzere Nutzungsdauer sind nicht vorgesehen. Der Bundesrat strebt eine möglichst weitgehende Auslagerung des Vollzugs an Dritte an. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 das revidierte Nationalstrassenabgabegesetz in die bis 13. Oktober dauernde Vernehmlassung geschickt.
Die 1985 eingeführte Klebevignette soll durch eine moderne elektronische Erhebungsform (E-Vignette) abgelöst werden. Nachdem das Stimmvolk 2013 eine Preiserhöhung auf 100 Franken abgelehnt hat, belässt der Bundesrat die Jahresabgabe unverändert bei 40 Franken. Damit verzichtet er auf die Einführung von Kurzzeitvignetten. Um gleich hohe Einnahmen zu erzielen, müsste parallel zur Einführung einer Kurzzeitvignette die Jahresabgabe erhöht werden.
Auch in Zukunft wären alle Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, abgabepflichtig. Das Kontrollschild oder das Fahrzeug sind vor der Benützung einer Nationalstrasse elektronisch zu registrieren. Die Kontrolle wird weitgehend automatisiert mit einem videobasierten System erfolgen.
Wer die Abgabe erheben wird, lässt der Gesetzesentwurf bewusst offen. Im Vordergrund steht eine möglichst weitgehende Auslagerung an Dritte oder an die Kantone. Um den Kreis der möglichen Anbieter nicht unnötig einzuschränken, bleibt der Gesetzesentwurf auch hinsichtlich der einzusetzenden Technologie so neutral wie möglich. Unabhängig von der gewählten Lösung wird dem Datenschutz eine hohe Bedeutung beigemessen.
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