Höhere Alterslimite für verkehrsmedizinische Untersuchung
Von: mm/f24.ch
Basierend auf einer Motion von Nationalrat Maximilian Reimann hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Ab 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone.
Analog dazu erhöht der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Diese Erhöhung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2019.
Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat den Auftrag, mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür zu sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.
Kaum zu glauben, bezüglich der neuen Alterslimite dauert die Umstellung des Informatiksystems auf Bundesebene für die automatisiert Aufgebote zur Untersuchung bis Ende Jahr.
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